Frankfurt (rad-net) - Radprofi Patrik Sinkewitz wird für ein Jahr gesperrt. Das hat das Bundessportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) heute verkündet. Dazu kommt eine Geldbuße. Das ist die Konsequenz aus der positiven Dopingprobe des Hessen am 8. Juni während eines Trainingslagers mit dem T-Mobile Team. Der Beschluss des vierköpfigen BDR-Gremiums unter Führung von Rechtsanwalt Peter Barth (Frankfurt) im Wortlaut:
„Der Sportler Patrik Sinkewitz erhält gemäß Artikel 8.4 Absatz (1) ADR-BDR (Antidoping-Reglement des BDR) in Verbindung mit Artikel 266 ADER-UCI (Anti-Doping Examination Regulations der UCI) eine Startsperre in Höhe von einem Jahr. Die Startsperre tritt am 16. November 2007 in Kraft. Auf die verhängte Startsperre wird die dem Sportler Patrick Sinkewitz von seinem Team T-Mobile auferlegte Suspendierung gemäß Artikel 8.11 Absatz (6) ADR-BDR angerechnet, so dass die Startsperre am 17. Juli 2008 endet.
Der Sportler Patrik Sinkewitz erhält darüber hinaus eine Geldstrafe gemäß Artikel 8.2 ADR-BDR in Höhe von EUR 40000 Euro, zu zahlen auf das Konto des BDR zur zweckgebundenen Verwendung der Durchführung zusätzlicher Trainingskontrollen im Radsport durch die Nationale Anti Doping Agentur in Bonn.
Der Sportler Patrik Sinkewitz wird gemäß Artikel 8.5 Absatz (4) ADR-BDR nachträglich von der Tour de France 2006 disqualifiziert. Ihm werden sämtliche anlässlich der Tour de France 2006 errungenen Preise gemäß Artikel 8.9 Absatz (5) ADR-BDR aberkannt. Diese hat er der Geschäftsstelle des BDR zur Weiterleitung an den Veranstalter der Tour de France 2006 auszuhändigen.
Der Sportler Patrik Sinkewitz wird gemäß Artikel 8.5 Absatz (4) ADR-BDR nachträglich von der Tour de Suisse 2007 disqualifiziert. Ihm werden sämtliche anlässlich der Tour de Suisse 2007 errungenen Preise gemäß Artikel 8.9 Absatz (5) ADR-BDR aberkannt. Diese hat er der Geschäftsstelle des BDR zur Weiterleitung an den Veranstalter der Tour de Suisse 2007 auszuhändigen.
Jede Partei hat ihre Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der durch die NADA am 8. Juni 2007 vorgenommenen Trainingskontrolle. Diese hat gemäß Artikel 9 Absatz (14) ADR-BDR der Sportler Patrik Sinkewitz zu tragen.“
Zudem hat das BDR-Bundessportgericht aufgrund einer positiven Analyse der A-Probe anlässlich einer Wettkampfkontrolle am 14. Oktober 2007 und des Verzichts auf die B-Probe ein Sportstrafverfahren gegen Sven Bauer (RSC Bad Dürkheim) eingeleitet. Bauer fährt für die Renngemeinschaft „Team Singer“, die keinen Profi-Status besitzt.