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14.11.2007 11:01
Anti-Doping-Beschluss: Bis zu vier Jahre Sperre bei Erstvergehen

Madrid (dpa) - Die Erhöhung der Strafe bei schweren Doping-Erstvergehen auf vier Jahre, mehr Ermessensspielraum im Einzelfall und eine erweiterte Kronzeugenregelung sind die wichtigsten Änderungen des neuen Welt-Anti-Doping-Codes. Der Codex soll auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz von Donnerstag bis Samstag verabschiedet werden und am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Konkretisiert wurde zudem im neuen Code die Sanktionierung von «Missed Tests»: Verstößt ein Athlet binnen 18 Monaten drei Mal gegen die Meldepflicht bei Doping-Tests, droht eine Sperre von bis zu zwei Jahren. Die Unterzeichner des Anti-Doping-Codes werden außerdem aufgefordert, in ihren Regeln die Möglichkeit der Suspendierung eines Athleten schon nach einer positiven A-Probe zu schaffen. Die B-Probe bestätigt fast immer das erste Analyseergebnis.

Ein Vier-Jahres-Bann kann nach dem neuen WADA-Code bei schweren Vergehen (Anabolika oder EPO) verhängt werden. Bisher war zwei Jahre die Regelsperre. Andererseits kann das Strafmaß bei «besonderen Umständen» - zum Beispiel wenn ein Mittel nachweislich nicht zur Leistungssteigerung angewandt wurde - reduziert werden.

Ein Anreiz für Athleten, mit Anti-Doping-Institutionen zu kooperieren, soll die Kronzeugenregelung bieten. Danach können Sportler, die substanzielle Aussagen über Doping-Vergehen oder - Netzwerke liefern, Straferlass von bis zu 75 Prozent erreichen. Athleten, die sich vor Feststellung eines positiven Tests zu Doping- Missbrauch bekennen, können mit einer Reduzierung der Sperre um die Hälfte rechnen.<>p Umstritten ist die im neuen Codex vorgesehene «Ein-Stunden-Regel». Dabei sollen die Athleten gegenüber den Doping-Kontrolleuren ein Vorschlagsrecht bekommen und selbst festlegen dürfen, zu welcher Stunde am Tag sie getestet werden wollen. Kritiker befürchten, dass damit der Missbrauch von verbotenen Substanzen, die binnen weniger Stunden im Körper abgebaut werden, möglich gemacht wird.

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