Berlin (dpa) - Das Bundessportgericht des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat der Mountainbikerin Ivonne Kraft gemäß Art. 262 des Antidoping-Reglements des Radsport-Weltverbandes (UCI) einen Verweis ausgesprochen.
Zudem wurde die Nationalfahrerin nachträglich vom Bundesligarennen am 6. Mai in Heubach disqualifiziert. Die für den MBC Bochum startende Kraft hat die Preise für den dort erkämpften siebten Platz bereits zurückgegeben.
Kraft war bei dem Cross-Country-Rennen positiv auf das Asthma-Mittel Fenoterol getestet worden. Nach ihrem Verzicht auf die B-Probe hatte der BDR gegen die Athletin ein Sportstrafverfahren eingeleitet. Kraft hatte erklärt, dass sie das Asthma-Mittel, das ihre Mutter gebraucht, unbeabsichtigt eingeatmet hätte.
Da es sich um ein Verfahren nach dem internationalen Reglement handelt, muss die UCI diese Strafe noch ratifizieren gab der BDR bekannt.