Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4172 Gäste und 6 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


23.01.2015 11:22
DOSB veröffentlicht Grundsätze für die Nominierung für Rio 2016

Frankfurt (rad-net) - Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes hat die Grundsätze der Nominierung der Deutschen Olympiamannschaft für Rio 2016 verabschiedet. Die Grundsätze bilden die Basis für die jeweiligen sportartspezifischen Nominierungskriterien, die nun von den Spitzenverbänden unter Einbeziehung der Aktivenvertreter/innen gemeinsam mit dem DOSB-Geschäftsbereich Leistungssport entwickelt werden. In den Grundsätzen ist die begründete Endkampfchance als Gradmesser für eine Nominierung festgeschrieben. Sie sind auf der DOSB-Homepage abrufbar.

Im Vorfeld der Spiele von Rio wird der DOSB die NADA beauftragen, verstärkt Trainingskontrollen bei den für die Nominierung in Frage kommenden Athletinnen und Athleten vorzunehmen.

Festgehalten sind in den Nominierungsgrundsätzen auch die Teilnahme-Voraussetzungen für Betreuerinnen und Betreuer bei den Olympischen Spielen. Wer wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen rechtskräftig von einem staatlichen oder einem Sportgericht verurteilt worden ist und/oder die Ehren- und Verpflichtungserklärung des DOSB nicht unterzeichnet hat, kann nicht nominiert werden. Im Einzelfall kann jedoch eine Prüfung und Anhörung durch die «Unabhängige Kommission zur Überprüfung von Trainer und Trainerinnen und Offiziellen mit Dopingvergangenheit» eine gesonderte Empfehlung abgeben; das gilt insbesondere auch für Betreuer/innen, die in früheren Jahren als Athleten/innen des Dopings überführt worden sind.

Die leitenden Betreuerinnen und Betreuer werden im Vorfeld der Olympischen Spiele erneut auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit hin überprüft. Ebenso dürfen keine Straftaten im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis enthalten sein.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.022 Sekunden  (radnet)