Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3162 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


20.03.2003 12:15
Coast-Fahrerlaubnis auf Bewährung

Aigle (dpa) - Die Sperre ist aufgehoben, Jan Ullrich kann sich wieder in Ruhe auf sein Comeback vorbereiten und das Coast-Team kann nach 14-tägiger Zwangspause den Weltcup-Auftakt in Angriff nehmen. Aber die von den Team-Verantwortlichen lange ersehnte Ruhe könnte täuschen.

Auch wenn Coast die Fahrerlaubnis durch den internationalen Radsportverband UCI ohne Auflagen erhielt, gilt sie nur auf Bewährung. Kurz nach der Erteilung der Sperre wegen Zahlungs- Unregelmäßigkeiten am 6. März hatte Wolfgang Strohband, der Manager des Coast-Angestellten Jan Ullrich, erklärt: «Ein vergleichbarer Vorgang in der Zukunft und wir müssten uns anders orientieren.»

Auch von der UCI waren nach der Entscheidung pro Coast zu hören, dass sich der Essener Rennstall des Textil-Kaufmanns Günther Dahms nun keine Versäumnisse mehr leisten dürfe. «Ich bin zufrieden, dass es jetzt so gelaufen ist und Ruhe einkehrt», ließ Ullrich nach der Rückgabe der Lizenz auf Intervention der Coast-Anwälte am UCI-Sitz in Aigle/Schweiz wissen.

Der 29-jährige Olympiasieger trainiert zur Zeit in der Toskana für sein Comeback, dass er nach 14 monatiger Pause am 8. April bei der Sarthe-Rundfahrt in Frankreich starten will. Einen Tag nach dem Weltcup-Auftakt Mailand - San Remo, zu dem Coast mit einer Rumpf- Mannschaft ohne die Stars Alex Zülle und Angel Casero antritt, läuft Ullrichs Doping-Sperre ab. Jetzt muss bei der UCI sein Vertrag plus eine Kaution für drei Monats-Gehälter vorgelegt werden.

«Unsere Anwälte konnten den Rechtsvertretern der UCI unsere Rechtsauffassung klarmachen», sagte ein Coast-Sprecher. Bis zuletzt hatte es in dem Lizenz-Verfahren Unstimmigkeiten besonders über zurückgehaltene Steuern für die 12 ausländischen Fahrer des Teams gegeben. Coast hatte immer behauptet, damit nur deutschem Recht gefolgt zu sein. Teamchef Günther Dahms behalte sich wie angekündigt vor, die UCI auf Schadenersatz zu verklagen, erklärte der Sprecher: «Unsere Anwälte prüfen das.» Eine «Mehrzahl» der Fahrer, so Teamsprecher Marcel Wüst, hätte ein Schreiben an die UCI verfasst, in dem die sofortige Fahrerlaubnis gefordert wurde, weil «längst alle Zahlungen geleistet» worden seien.

«Ich bin froh, dass endlich alles klar ist. Jetzt muss Herr Dahms aber klarstellen, dass solche Unregelmäßigkeiten nie mehr vorkommen und wir in Ruhe arbeiten können», erklärte Ullrich-Betreuer Rudy Pevenage. Der Belgier machte sich sofort auf den Weg nach Mailand. «Ich weiß gar nicht, mit welchen Fahrern wir dort antreten. Wir hatten über 14 Tage Wettkampf-Pause, wir sind froh, wenn wir am Samstag mit dem Wagen bis San Remo kommen», sagte Pevenage, der als Telekom-Teamleiter vier Mal mit Erik Zabel beim Weltcup-Auftakt erfolgreich war. Pevenage («Ich drücke Erik die Daumen») sitzt am Steuer des Coast-Begleitwagens.

«Die Coast-Anwälte Jan Pohle und Andreas Imping vermochten die Rechtsabteilung der UCI von der Rechtmäßigkeit der Einbehaltung der bei der Vergütung von ausländischen Fahrern anfallenden Steuern zu überzeugen. Diese Steuern sind an den deutschen Fiskus abzuführen», hieß es in einer Pressemitteilung des Rennstalls. Coast war bei der nachträglichen Lizenzierung am 10. Januar unter besondere Aufsicht des Welt-Verbandes gestellt worden.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.026 Sekunden  (radnet)