Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1558 Gäste und 4 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Burckhard Bremer setzte in einem Streitfall eine Unterlassung gegen den Saarländischen Rundfunk durch. Foto: Archiv/rad-net
14.06.2012 19:06
Bremer setzt Unterlassung gegen Saarländischen Rundfunk durch

Hamburg (rad-net) - Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem Streitfall zwischen dem ehemaligen Radsportfunktionär Burckhard Bremer und dem Saarländischen Rundfunk (SR) den Sender zu einer Unterlassung verurteilt. Demnach darf der Sender sowie der verantwortliche Redakteur nicht weiter behaupten, dass Bremer von den Doping-Praktiken des Radfahrers Patrik Sinkewitz gewusst habe.

Der Saarländische Rundfunk hatte in seinem Web-Artikel «Doping-Dossier - Anti-Doping-Kampf der Verbände» vom 9. Juni 2008 eine entsprechende Behauptung aufgestellt. Bremer, damals Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), war aber in einem Prüfungsverfahren für den Sportausschuss des Deutschen Bundestag entlastet worden. So wurde festgestellt, dass sich Bremer regelkonform verhalten und keine dopingrechtlichen Vorgaben verletzt habe. Bremer wurde in dem Verfahren durch den Hamburger Sport- und Medienrechtler Dirk-Hagen Macioszek vertreten, der bereits für den Freiburger Sportmediziner Prof. Jorck Olaf Schumacher parallele Verfahren geführt hatte.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Saarländische Rundfunk die Behauptung nicht beweisen konnte, vor allem nicht durch einen angeblichen Zeugen. Das Gericht war aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass der Zeuge Bremer über festgestellte Blutwerte informiert habe. Das Gericht wertete es zudem als schweres Versäumnis, dass die Redaktion mit Bremer zu keinem Zeitpunkt über die Vorwürfe gesprochen hatte. Stattdessen habe der Artikel ausschließlich auf alten Meldungen, gegen die zum Teil bereits Unterlassungserklärungen beziehungsweise einstweilige Verfügungen erwirkt worden waren, aufgebaut.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.033 Sekunden  (radnet)