Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4305 Gäste und 6 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Alexander Kolobonew muss mit keiner härteren Strafe mehr rechnen. Foto: Luc Claessen
29.02.2012 23:40
CAS bestätigte milde Strafe für Russen Kolobnew

Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat in Lausanne den Einspruch des Radsport-Weltverbandes (UCI) zurückgewiesen und die milde Strafe für den russischen Profi Alexander Kolobnew bestätigt.

Der zweimalige Vize-Weltmeister, der bei der vergangenen Tour de France für den einzigen Dopingfall gesorgt hatte, wurde von seinem nationalen Verband für das Vergehen nur mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1200 Euro bedacht. Dagegen hatte die UCI Einspruch eingelegt und war vor den CAS gezogen.

Der 30-jährige vom Rennstall Katjuscha, in der kommenden Saison unter der Regie von Hans-Michael Holczer, war bei der Frankreich-Rundfahrt positiv auf ein Diuretikum getestet worden, das Dopingmittel verschleiern kann. Kolobnew hatte erklärt, die Substanz Hydrochlorothiazid (HCT) zur Behandlung einer Gefäß-Krankheit zu benutzen.

Die Sportrichter sahen es als erwiesen an, dass der Gebrauch des Mittels «aus medizinischen Gründen» gerechtfertigt gewesen sei. Bereits 2009 habe Kolobnews Arzt angegeben, dem Radprofi das Mittel zur Behandlung der Gefäßprobleme zu verabreichen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.618 Sekunden  (radnet)