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07.12.2012 10:41
DOSB-Mitgliederversammlung: Präsidium mit eigenem Antrag zum Anti-Dopingkampf

Stuttgart (rad-net) - Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wird einen eigenen Antrag zur Verschärfung des Kampfes gegen Doping in die Mitgliederversammlung am Samstag in Stuttgart einbringen. Diesen Beschluss fasste das DOSB-Präsidium am Donnerstag in Stuttgart. «Es gibt eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten im staatlichen Kampf gegen Doping, die auch der von Prof. Jahn erstellte Evaluierungsbericht der Bundesregierung aufgezeigt hat. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diese zeitnah umzusetzen», sagt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Kernpunkte des Antrags des DOSB-Präsidiums sind folgende Forderungen:

1. Die Einführung zusätzlicher Tathandlungen in das Arzneimittelgesetz, nämlich des «Erwerbs, Verbringens und Handeltreibens von Dopingmitteln in nicht geringer Menge».

2. Die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen im Arzneimittelgesetz von drei auf fünf Jahre.

3. Die Anwendung der Anti-Doping-Gesetzgebung durch die Staatsanwaltschaften muss vereinheitlicht werden und nach bundesweit gleichen Maßstäben erfolgen.

4. Die Länder werden aufgefordert, neben den bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften in München und Freiburg weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften flächendeckend einzurichten.

5. Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften, der Polizei und des Zolls mit der NADA ist zu intensivieren und – z. B. durch deren Aufnahme in die «Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)» – zu formalisieren.

6. Dopingmittelsubstanzen sind in die Dopingmittel-Verbotsliste aufzunehmen, auch wenn deren Anwendung nicht in «erheblichem Umfang» nachgewiesen wird; diese Voraussetzung muss im Arzneimittelgesetz gestrichen werden.

7. Der Vortaten-Katalog für Geldwäsche-Delikte muss um den Doping-Tatbestand erweitert werden, um die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften zu erleichtern.

Im Evaluierungsbericht vorgeschlagene Verbesserungen umsetzen

Abschließend schlägt das Präsidium vor zu beschließen: «Der Anti-Doping-Kampf muss und wird weitergehen; seine Instrumente sind fortlaufend zu schärfen. Selbstverständlich ist der Sport für neue Vorschläge grundsätzlich offen, sofern sie dem Dreiklang von Prävention, Kontrolle und Sanktion faktisch nützen, die Arbeitsteilung zwischen Sport und Staat stärken und das Prinzip der ‚strict liability‘ nicht in Frage stellen.»

«Doping bedroht die Integrität des sportlichen Wettbewerbs. Deshalb setzt sich der DOSB seit seiner Gründung im Mai 2006 intensiv und konsequent dagegen ein. Zwar kann der Anti-Doping-Kampf niemals endgültig gewonnen werden, weil es da, wo Menschen handeln, leider immer auch den Versuch einzelner gibt, Regeln zu missachten und zu betrügen. Umso wichtiger ist es aber, ihn zielgerichtet, systematisch und mit ganzer Kraft auf allen Ebenen zu führen», erläutert Vesper.

Bereits 2006 war im DOSB ausführlich über den Weg in der Dopingbekämpfung diskutiert worden. Damals traf die Mitgliederversammlung mit über 90 Prozent Mehrheit die Grundsatzentscheidung, die Arbeit zwischen Sport und Staat zu teilen. «Der umfassende und objektive Evaluierungsbericht der Bundesregierung bestätigt, dass diese Grundsatzentscheidung richtig war, und dass die im Zehn-Punkte-Aktionsplan verabschiedeten Maßnahmen gewirkt haben», erklärt Christa Thiel, DOSB-Vizepräsidentin Leistungssport. Der DOSB unterstützt die sauberen Athleten und deren Forderungen. Diese sollen mit den vorgenannten Maßnahmen umgesetzt werden.

Selbst die Kritiker der aktuellen Gesetzeslage wie der Jurist Prof. Dieter Rössner räumen ein, dass «die Verbandsgerichte des Sports (...) ein Sanktionsrecht haben, mit dem der Staat nicht mithalten kann. Ein zweijähriges Berufsverbot, also eine Sperre über diesen Zeitraum, wie sie der Sport im ersten schweren Dopingfall ausspricht, wird es vom Staat nicht geben.»

(Quelle: DOSB)


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