Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Trial
Vereine
Termine
Wettkampfbest.
Generalausschr.
Meisterschaft
Kommissäre/Trainer
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1515 Gäste und 8 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


13.09.2011 08:24
Gleiches Recht für Radfahrer: Erstmals Entschädigung für abstrakt bezifferten Nutzungsausfall

Hagen (rad-net) - Erstmals erhielt jetzt ein unfallgeschädigter Fahrradfahrer gerichtlich eine Entschädigung für abstrakt bezifferten Nutzungsausfall zugesprochen, was bisher nur für Autofahrer galt. Diese richtungweisende Entscheidung fiel in zweiter Instanz vor dem Landgericht Lübeck (Urteil vom 08.07.2011, Az.: 1 S 16/11).

Der Kläger, der angeführt hatte, dass auch der Verlust eines Fahrrades einen Nutzungsausfall darstellt, kann nun, nach Meinung des Gerichtes, eine Entschädigung geltend machen, da er sein Fahrrad unfallbedingt 35 Tage lang nicht nutzen konnte. Die Kammer folgte hier der Auffassung, dass der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen ist, etwa wenn dieses regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt wird.

Die Voraussetzung, dass der Kläger auf die ständige Verfügbarkeit angewiesen ist, sah das Gericht als erfüllt an. Es besteht nach Ansicht des Gerichtes auch kein Grund, in diesem Zusammenhang zwischen PKW- und Fahrradhaltern einen Unterschied zu machen.

Das Gericht hat hier erstmalig eine abstrakte Nutzungsausfallberechnung anhand der um den geschätzten Gewinn des Vermieters in Höhe von 40 Prozent reduzierten Mietkosten für ein vergleichbares Fahrrad vorgenommen. Anders als bei PKW existieren für Fahrräder keine Nutzungsausfalltabellen, aus denen sich ein Entschädigungsbetrag ermitteln lässt. Bisher musste jeder Einzelfall konkret beziffert werden.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.048 Sekunden  (radnet)