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Der Spanier Alejandro Valverde wurde vom Sportgerichtshof für zwei Jahre gesperrt.
01.06.2010 12:20
Valverde setzt sich gegen Sperre zur Wehr

Madrid (dpa) - Der spanische Radprofi Alejandro Valverde wird seine zweijährige Doping-Sperre vor dem Schweizer Bundesgericht anfechten. «Wir halten diese Strafe für völlig ungerecht und illegal», teilte der 30-Jährige in einem Kommuniqué mit.

Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, hieß es. Der bisherige Weltranglisten-Erste sei schließlich niemals positiv getestet worden. «Valverde ist vermutlich der am meisten kontrollierte Sportler der Welt», hieß es in der Erklärung weiter.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte den spanischen Radprofi zuvor mit der Sperre belegt. Sie läuft bis zum 1. Januar 2012. Seine bisherigen Resultate wurden aber nicht annulliert. Valverde war 2009 für alle Rennen in Italien gesperrt worden. Das Nationale Olympische Komitee Italiens (CONI) sah es als erwiesen an, dass im Skandal um den mutmaßlichen spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes mit EPO angereicherte Blutbeutel mit der Aufschrift «Piti Valv» von Valverde stammen.

Spaniens oberste Sportbehörde (CSD) und die staatliche Anti-Doping-Agentur (AEA) erklärten, das Urteil des CAS zu respektieren. Ebenso sei aber die Entscheidung Valverdes zu achten, die Sperre anzufechten. Der spanische Radsportverband (RFEC) nannte die Strafe «traurig und hart». «Es bleibt uns aber nichts anderes übrig, als das Urteil zu akzeptieren», sagte RFEC-Präsident Juan Carlos Castaño. Zugleich beklagte er, dass die spanische Justiz dem Verband die Einsicht in die Akten zum Fall Fuentes in der «Operación Puerto» (Operation Bergpass) verweigert hatte.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der Internationale Radsport-Verband (UCI) hatten sich dagegen zufrieden über das Urteil geäußert. «Das CAS-Urteil hat eine Situation beendet, die unerträglich geworden war. Die UCI und der Radsport haben gemeinsam sehr unter dieser Affäre gelitten. Die Schäden können durch die Regelstrafe nicht vollständig ausgeglichen werden», hieß es in einer UCI-Stellungnahme.


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