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09.02.2009 07:46
Amateur-Fahrer Philip Schulz will Kronzeugenregelung

Frankfurt (rad-net) - Der bei den Landesverbandsmeisterschaften in Rheinland-Pfalz am 4. Mai des vergangenen Jahres positiv auf Amphetamin und Boldenon getestete Amateur-Fahrer Philip Schulz will von der Kronzeugenregelung für Dopinggeständige profitieren. Nach Angaben der «ARD-Sportschau» habe er bereits Details zu seinem Fall im Rahmen einer Strafanzeige beim Bundeskriminalamt dargelegt. In einem Bericht der Sendung schilderte Schulz, wie Dopingmittel benutzt, gelagert sowie ge- und verkauft wurden. Außerdem behauptete Schulz, dass ein bereits 2007 positiv auf das Hormon hCG getesteter Radsportler von einem Mitarbeiter der BDR-Geschäftsstelle aufgefordert worden sei, «sich einen Befund über Hodenkrebs» - bei dem das Hormon gebildet werden kann - zu «besorgen». Das Attest habe ein mit dem betreffenden Fahrer befreundeter Arzt ausgestellt, sagte Schulz weiter und sprach zudem von einer Art Gruppenzwang im Radsport: «Wenn man sagt nein, hat man das Gefühl, man gehört nicht dazu. Wenn man sagt ja, läuft man Gefahr, positiv getestet zu werden», erzählt er in der «Sportschau».

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat die Vorwürfe auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) deutlich zurückgewiesen. «Diese Vorwürfe sind lächerlich», erklärte Leistungssport-Direktor Burckhard Bremer. «Es wurde lediglich durch ein gemäß WADA-Code auf Vorschlag vom IOC akkreditiertes Labor die Empfehlung ausgesprochen, weitere Untersuchungen zu veranlassen», sagte Bremer. Dies habe man auch der ARD so mitgeteilt. Bremer betonte außerdem, dass über den Vorgang auch sofort die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) informiert worden sei. Zu dem Vorwurf, dass ein befreundeter Arzt das Attest für einen Radsportler ausgestellt haben soll, entgegnete Bremer: «Wir können als BDR doch nicht überprüfen, ob Ärzte mit Sportlern befreundet sind.» Das Hormon hCG kann benutzt werden, um die körpereigene Testosteron-Produktion anzuregen: Es gilt auch als Indikator für eine Tumorerkrankung.

Philip Schulz war mit Beschluss vom 18. November wegen Amphetamin-Dopings für zwei Jahre gesperrt worden. Dazu wurde ihm der Titel des Rheinland-Pfalz-Meisters aberkannt. Die Sperre ist am 19. November in Kraft getreten und endet am 18. November 2010. Schulz hofft nun dank der Kronzeugenregelung auf eine mildere Strafe.


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