Freiburg (dpa) - Der Freiburger Sportmediziner Georg Huber kämpft ein halbes Jahr nach seinem Doping-Geständnis um die Ehre. Vor dem Landgericht Freiburg klagte Huber gegen den Heidelberger Doping-Experten Werner Franke.
Franke hatte Huber in einem Fernsehinterview vorgeworfen, Nachwuchssportler gedopt zu haben. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. Zuvor gab die Uniklinik Einzelheiten aus Hubers Suspendierungsvertrag bekannt.
Huber hatte Ende Mai gestanden, in den 80er Jahren Amateur-Radsportlern das Mittel Andriol sowie das leistungssteigernde Hormon Testosteron verabreicht zu haben. Beide Substanzen standen schon damals auf der Doping-Liste. Vor dem Landgericht relativierte Huber nun sein damaliges Geständnis. «Es hat kein Doping gegeben», sagte der 64-Jährige. Er habe die verbotenen Mittel zwar verabreicht, es sei ihm dabei jedoch nicht um eine Leistungssteigerung gegangen. «Die Abgabe der Mittel hatte medizinische Gründe», sagte Huber. «Ziel war, den menschlichen Organismus vor dem totalen Verbrauch zu retten.» Die körperlich extrem belasteten Sportler seien zur Gesundung auf die Mittel angewiesen gewesen.
«Wenn Doping-Mittel verabreicht werden, dann ist das Doping. Ob es zu einer Leistungssteigerung kommt oder nicht, spielt keine Rolle», sagte Doping-Experte Franke. Er musste sich wegen Äußerungen im ZDF-«Morgenmagazin» verantworten. Huber und Franke einigten sich nach dreieinhalb Stunden Verhandlung auf einen Vergleich. Franke will demnach zukünftig nicht mehr behaupten, Huber sei von der Uniklinik «rausgeschmissen» worden, weil er Nachwuchssportler mitgedopt habe. Gegen entsprechende Aussagen Frankes hatte Huber geklagt.
Vor dem Gerichtstermin hatte die Uniklinik bekannt gegeben, dass Huber seine Arbeit mit Sportlern und Patienten an der Freiburger Universität nicht wieder aufnehmen darf. Der Mediziner bleibe bis zu seiner Pensionierung im Februar nächsten Jahres suspendiert, sagte der Ärztliche Direktor Matthias Brandis. Es sei erwiesen, dass Huber Doping-Präparate an Radsportler gegeben habe. Bis heute habe der Mediziner kein Unrechtsbewusstsein. Die Aufklärungsarbeit werde dadurch erschwert.
«Wir haben Herrn Huber nach dessen Doping-Geständnis Ende Mai zunächst gekündigt», sagte Brandis. Diese Kündigung sei inzwischen aber zurückgenommen und in eine Suspendierung umgewandelt worden. Dies bedeute, dass Huber weiterhin sein Gehalt beziehe und auch sein Büro im sportmedizinischen Institut behalte. «Er ist mit seinem Porsche auch schon mehrmals dort vorgefahren.» Die Arbeit mit Patienten und Sportlern sei Huber aber untersagt worden. Dies gelte bis zur Pensionierung.
Eine Kündigung, sagte Brandis, sei arbeitsrechtlich nicht durchzusetzen gewesen: «Es ging darum, Herrn Huber so schnell wie möglich aus dem Dienst zu entfernen.» Deshalb habe sich die Uniklinik mit Hubers Anwälten geeinigt. Dabei sei der Uniklinik ein Fehler unterlaufen. Sie habe den Anwälten im Zuge der Suspendierung schriftlich bestätigt, dass Testosteron nicht leistungssteigernd sei. «Diese Aussage ist nachweislich falsch», sagte Brandis.
Huber ist einer von drei Freiburger Sportmedizinern, die im Doping-Verdacht stehen. Die beiden anderen Uni-Mediziner, Lothar Heinrich und Andreas Schmid, sind fristlos entlassen worden. Dagegen klagen sie vor dem Freiburger Arbeitsgericht. Voraussichtlich im Dezember soll ihre Klage verhandelt werden.