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Rennszene. Foto: Archiv/Thibault Camus/AP
16.08.2025 10:17
Teams reagieren auf Rennausschluss bei Tour de Romandie

Aigle (rad-net) - Die fünf Teams, die im Streit um den Einsatz von GPS-Sicherheitstrackern im Rahmen eines Tests bei der Tour de Romandie Féminin disqualifiziert wurden, haben in einem Brief an den Weltradsportverband (UCI) reagiert. Darin erklärten sie ihre Beweggründe.

Die UCI kündigte Anfang des Monats an, dass bei der Schweizer Rundfahrt ein Test eines GPS-Trackingsystems zur Sicherheit der Fahrerinnen durchgeführt wird. Dieser Testlauf ist Teil einer Sicherheitsinitiative der UCI und ihres SafeR-Projekts und dient als Testlauf im Vorfeld der Straßen-Weltmeisterschaften in Ruanda, bei denen alle Fahrerinnen und Fahrer einen GPS-Tracker tragen werden. Canyon-Sram-Zondacrypto, Lidl-Trek, Visma-Lease a Bike, EF Education-Oatly und Picnic-PostNL verzichteten darauf, das Gerät an einem ihrer jeweiligen Fahrräder anzubringen, und wurden daher vom Start bei der Rundfahrt ausgeschlossen.

Die UCI bekräftigte in einer Pressemitteilung am Freitag, dass die teilnehmenden Teams verpflichtet seien, eine Fahrerin zu benennen, an deren Rad ein GPS-Tracker angebracht wird, und verurteilte deren Weigerung, am Test der GPS-Sicherheitstrackingtechnologie teilzunehmen.

In einem am Freitag an den Strategischen Sportmanager der UCI, Matthew Knight, gerichteten Schreiben, das von Vertretern von EF Education-Oatly, Lidl-Trek, Visma-Lease a Bike, Picnic PostNL, Canyon-SRAM zondacrypto und AG Soudal-Insurance unterzeichnet wurde, hieß es, dass der Sitzung der UCI-Kommissare am selben Tag sechs Hauptpunkte mitgeteilt worden seien, in denen die Gründe für die Nichtverwendung der Geräte dargelegt wurden.

Die Teams stimmen der von der UCI vorgeschriebenen Verwendung der Tracking-Geräte im Rennen nicht zu. Zum einen hätten die Teams nicht die Verantwortung dafür übernehmen wollen, wenn es zu Unfällen, Verletzungen oder Schäden, die durch ein solches Gerät entstehen, kommt. Diese würde bei der jeweiligen Person, die das Gerät am Rad anbringt liegen. Zum anderen stimmten weder die Teams noch ihre Fahrerinnen der Erfassung, Verwendung oder Weitergabe von Daten zu, soweit eine solche Zustimmung erforderlich ist. Weiter erklärten die Teams beispielsweise auch, sie hätten keine einzelne Fahrerin ausgewählt, die ein GPS-Gerät trägt, da es diese benachteiligen würde. «Wir weisen die UCI darauf hin, dass sich die Teams und ihre Fahrerinnen ihre Rechte gegenüber der UCI/ihrem Partner vorbehalten, sollte diese diesen Test in diskriminierender Weise durchführen. Sollten die UCI-Regeln der UCI rechtlich und durchsetzbar das Recht einräumen, Geräte ohne Genehmigung an den Fahrrädern der Teams anzubringen, sollten diese Regelungen fair und gleichberechtigt gegenüber allen Fahrerinnen angewendet werden und dürfen nicht gegen individuelle Rechte verstoßen», so die Teams.

Vor dem Start des Bergzeitfahrens der ersten Etappe wurde Berichten zufolge jedes Team aufgefordert, eine Fahrerin auszuwählen, dessen Rad mit einem GPS-Tracker ausgestattet werden sollte. Fünf Teams weigerten sich jedoch, eine ihrer Fahrerinnen auszuwählen, und übergaben die Wahl an die UCI. Als die UCI sich wiederum weigerte, die Fahrerinnen auszuwählen, wurde den Teams, die sich letztendlich gegen die Auswahl eines Fahrers entschieden hatten, der Start verweigert.


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