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19.01.2004 15:37
BDR verlangt von Lehmann, Becke und Siedler Fakten zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit

Frankfurt/M. (rad-net) - Für den ersten der diesjährigen vier Bahn-Weltcups in Moskau vom 12. bis 14. Februar 2004 hat der BDR zum Meldeschluss am 13 Januar der UCI unten aufgeführte Mannschaft gemeldet. Wer tatsächlich mit nach Moskau fährt und welche Disziplin bestreitet, wird nach den Sichtungsrennen (29. und 31.01., 01.02. bzw. 10.2. 2004) vom jeweiligen Bundestrainer in Abstimmung mit dem Sportdirektor festgelegt.

Das der UCI gemeldete Team für den Bahn-Weltcup in Moskau (12. bis 14. Februar 2004):
Marc Altmann, Robert Bartko, Christina Becker, Robert Bengsch, Jens Fiedler, Guido Fulst, Verena Joos, Hanka Kupfernagel, Leif Lampater, Katrin Meinke, Andreas Müller, Stefan Nimke, Susann Panzer, René Wolff

Ausschlag gebend für einen Start beim ersten Weltcup ist neben dem Leistungsnachweis und der Trainereinschätzung zur Leistungsfähigkeit auch die Frage, welche/r Athlet/in aufgrund von Ergebnissen bei der vorangegangenen Bahn-WM bereits Punkte für einen WM-Startplatz 2004 auf seinem Konto hat, denn die WM-Startplätze für das deutsche Team können ausschließlich personenbezogen erkämpft werden. Erst im zweiten Schritt, bei der Besetzung der Startplätze für die Weltmeisterschaften und für die Olympischen Spiele, kann der Verband frei von regelerzwungenen Überlegungen entscheiden.

Der WM-Fünfte Robert Bartko hat bereits 6 Punkte durch seine WM Platzierung erzielt. Er kann in der Einerverfolgung in Moskau weitere Punkte auf sein Konto bringen und damit die notwendige Punktezahl erreichen, die ein einzelner Fahrer schaffen muss, um dem Verband (und damit dem später tatsächlich startenden Fahrer) schon frühzeitig den Startplatz sichern.

Würde ein anderer deutscher Fahrer die Punkte erringen, hätte keiner die geforderte Gesamtpunktzahl und der Verband müsste noch länger um den Startplatz bangen.

Für die Mannschaftsverfolgung hat Bundestrainer Bernd Dittert ein leistungsfähiges und funktionierendes Team zusammengestellt, das aber bis zu den Olympischen Spielen ebenfalls noch in der Zusammensetzung offen ist. Auch hier geht es zunächst um die Sicherung des Startplatzes bei den Weltmeisterschaften in Melbourne.

Um einen Startplatz für Athen zu erlangen müssen bei der WM folgende Ergebnisse erreicht werden:

Mannschaftsverfolgung:
Platz 1 - 8 (gleichzeitig ein Startplatz in der Einerverfolgung)

Einerverfolgung:
Platz 1 - 4 (2. Startplatz in der Einerverfolgung)

Madison:
Platz 1 - 10 (gleichzeitig ein Startplatz im Punktefahren

Das BDR Präsidium hat die Wirkungen des Beschlusses vom 30. August 2003, mit dem die Fahrer Jens Lehmann, Daniel Becke und Sebastian Siedler aus dem Nationalkader ausgeschlossen wurden, für die Zeit ab dem 13. Januar 2004 ausgesetzt. Die dem BDR nach diesem Beschluss, nämlich erst am 14. Januar 2004 bekannt gewordenen gerichtlichen Schritte des Fahrers Becke, hat dieser mittlerweile zurückgenommen. Damit ist das Kapitel „Sanktionierung der Stuttgarter Vorfälle“ auch formell auf Eis gelegt.

„Die Suspendierung der Aussetzung war für uns ein gewaltiger Schritt. Wir erwarten nun von den drei Fahrern, dass sie Fakten schaffen, die uns in die Lage versetzen, die nach den Nominierungskriterien geforderte Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit, insbesondere ihrer Teamfähigkeit, vornehmen zu können“, betont die Präsidentin des BDR, Sylvia Schenk. „Im Zuge der Vergleichsverhandlungen haben wir hierzu verschiedene Wege, etwa die Durchführung einer Mediation, aufgezeigt und angeboten. Diese Angebote gelten weiter. Wir sind an unsere Nominierungskriterien gebunden und haben eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Fahrern. Wir können doch nicht erst im Wettkampf bei den Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen, oder wenn es um wichtige Punkte und Startberechtigungen geht, versuchen herauszufinden, ob wir ein funktionierendes Team haben oder nicht. Außerdem setzt bereits die Wettkampfvorbereitung Teamarbeit voraus. Und Team schließt alle Fahrer sowie Trainer- und Betreuerstab mit ein, ohne die sportliche Erfolge nicht denkbar sind.“

Solange die Sanktion, hier der Ausschluss, wirkte, war der Blick auf die Eignung versperrt. Mit seinem Aussetzungsbeschluss hat der BDR die Eignungsfrage in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und ein neues Kapitel aufgeschlagen. Rechtlich geht es jetzt um die zukunftsgerichtete Einschätzung, ob und in welchem Umfang die Vorfälle in Stuttgart die im Wettkampf geforderte Leistungsfähigkeit der Mannschaft noch belasten und wie bei negativer Einschätzung zu reagieren ist.

Sportdirektor Burckhard Bremer sagt: „Wie ich schon am 13. Januar 2004 sagte, wurde allen drei Fahrern eine Tür geöffnet. Sie haben nun die Möglichkeit, die für eine Startbeurteilung notwendigen Tatsachen zu schaffen, müssen dies aber auch tun. Soweit hierzu meine Mitwirkung oder die des BDR oder anderer Fahrer erforderlich ist, wird dies geschehen. Dies haben wir immer angeboten und dazu stehen wir nach wie vor.“

Text BDR-Medienservice


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