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04.11.2009 17:28
Urteil gegen Schumacher Mitte Dezember

Lausanne (dpa) - Acht Stunden wurde vor dem Sportgerichtshof in Lausanne verhandelt - ohne Ergebnis. Das Urteil gegen den Radprofi Stefan Schumacher (28) im Prozess vor dem CAS soll «bis Mitte Dezember» fallen.

Diesen Termin nannte Schumacher-Anwalt Michael Lehner nach der Verhandlung vor dem dreiköpfigen Gremium des internationalen Sportgerichtshofes unter Leitung des Franzosen Bernard Foucher. «Ich gehe nicht heraus und sage, wir haben keinen Blumentopf gewonnen. Ich bin vorsichtig optimistisch - alle unsere Argumente wurden gehört», sagte der Heidelberger Sportrechtler Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Schumacher war von der Französischen Anti-Doping-Agentur AFLD in nachträglichen Analysen zur Tour de France 2008, bei der er zwei Tage das Gelbe Trikot trug und zwei Etappen gewann, positiv auf das Blutdoping-Präparat CERA getestet worden. Der Schwabe aus Nürtingen war daraufhin für zwei Jahre gesperrt worden. Der Welt-Radsportverband UCI übernahm am 5. März 2009 das AFLD-Urteil und belegte den ehemaligen Profi des früheren Gerolsteiner-Teams bis 21. Januar 2011 mit einem Fahrverbot. Schumacher bestreitet trotz drückender Indizien weiter Doping und war zunächst nur froh, «nach acht Monaten endlich gehört worden zu sein».

In der Verhandlung ging es laut Lehner nicht in erster Linie um die Kardinalfrage: Hat Schumacher bei der Tour gedopt oder nicht. Die Schumacher-Seite kaprizierte sich als Hauptargument gegen die ausgesprochene Sperre auf die Tatsache, dass «ein nicht zugelassenes Analyse-Verfahren» Grundlage der AFLD-Strafe war. «Wenn das Reglement nicht eingehalten wird, dann hat er im juristischen Sinne nicht gedopt», behauptete Lehner.

Das neuartige Testverfahren auf das EPO-Präparat CERA, das Schumacher und seinem früheren - geständigen - Team-Kollegen Bernhard Kohl (Österreich) im Oktober 2008 zum Verhängnis wurde, sei erst zum 1. Juli dieses Jahres von der französischen Akkreditierungs-Behörde COFRAC zugelassen worden, trug Lehner vor. Die Welt-Anti-Doping- Behörde WADA habe die Vorgehensweise, nach der im Labor Chatenay- Malabry bei Paris die Nach-Tests zur Tour 2008 vorgenommen worden waren, in einem «Technical Document» erst am 31. Mai 2009 freigegeben. Lehner am Mittwoch: «Diese Argumente wurden zur Kenntnis genommen.»

Das bevorstehende CAS-Urteil ist nicht die einzige Sorge Schumachers. Auch bei den Olympischen Spielen in Peking war Schumacher knapp zwei Monate nach der Tour positiv auf CERA getestet worden. «Dazu gab es eine Anhörung am 23. Juli vor dem Internationalen Olympischen Komitee. Bisher fiel keine Entscheidung. Ich nehme an, das IOC wartet das CAS-Urteil ab», meinte Lehner. Sollte der Gerichtshof in Lausanne die zweijährige Schumacher-Sperre und damit seine Verfehlung bestätigen, droht ihm bei einer Verurteilung durch das IOC ein lebenslanges Fahrverbot.


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