Frankfurt (rad-net) - Verbesserungen der Situation von Radfahrern versprechen die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zum heutigen 1. September in Kraft treten. So ist zukünftig der vor mehr als zehn Jahren eingeführte Radfahrerstreifen am Rand der Fahrbahn einem baulich getrennten Radweg gleichgestellt. Für die Kommunen heißt das, ob der Radverkehr über die Fahrbahn, einen Radfahrstreifen oder einen Radweg geführt wird, kann nun im Einzelfall entschieden werden. Vor allem in Kreuzungsbereichen und bei Einfahrten sollen Radfahrer davon profitieren, indem sie als Teil des Straßenverkehrs besser wahrgenommen werden.
Für einen flüssigen Radverkehr in den Städten kommt Radfahrern entgegen, dass für sie künftig die Ampeln an der Fahrbahn und nicht mehr die Fußgängerampeln gelten. Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind allerdings die vorhandenen Fahrradampeln weiterhin zu beachten.
Für die Kommunen soll es künftig noch einfacher sein, Einbahnstraßen für Radfahrer auch im Gegenverkehr zu öffnen.