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Einmal versichert, einmal nicht: Marcel Sieberg und Markus Burghardt bei der Besichtigung der DM-Strecke in Wiesbaden. Foto: Patricia Dries
08.05.2007 08:27
Urteil des OLG Düsseldorf: Ohne Helm kein Versicherungsschutz

Düsseldorf (rad-net) - Für Rennradsportler gilt im Prinzip Helmpflicht: Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Danach müssen Rennradfahrer auf öffentlichen Straßen einen Helm tragen, wenn sie Ihren Versicherungsschutz nicht riskieren wollen. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass für Rennrad-Fahrer strengere Regeln als für andere Radfahrer gälten.

Damit wies das Gericht die Klage eines 67-jährigen Hobbyradlers ab, der mit seinem Rennrad ohne Sturzhelm verunglückt war und sich schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte und nach Ansicht des Gerichtes keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZI-1 U 182/06)

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