Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Bahnradsport
Infos & Regeln
Rekorde/Bestleistungen
Meisterschaften
Termine
Ausschreibungen
Generalausschreibungen
Kadernorm
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3367 Gäste und 9 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Floyd Landis Karriere liegt nach der positiven B-Probe in Trümmern.
06.08.2006 10:11
Landis' Karriere nach positiver B-Probe beendet

Paris/Bad Tölz (dpa) - Floyd Landis ist als erster Träger des Gelben Trikots in 103 Jahren Tour de France in vollem Umfang als Doper entlarvt worden. Sein Schweizer Phonak-Team, das um den Fortbestand bangt, reagierte mit Landis' fristloser Kündigung auf die positive B-Probe.

Kurz zuvor hatte der Radsport-Weltverband UCI das Ergebnis der von dem bisherigen Phonak-Kapitäns geforderten Gegenanalyse, die wie die Untersuchung der A-Probe im französischen Labor in Chatenay-Malabry vorgenommen wurde, veröffentlicht. Das Labor gab bekannt, dass der 30-jährige Radprofi aus Farmersville in Pennsylvania synthetisches Testosteron zugeführt hat.

Bei Landis war nach der 17. Tour-Etappe in Morzine nach einer beispiellosen Aufholjagd ein deutlich überhöhter Wert des künstlich produzierten männlichen Hormons nachgewiesen worden. Statt des erlaubten Verhältnisses von Testosteron zu Epitestosteron von maximal 4:1 wurde bei dem Tour-Sieger auf Abruf ein Wert von 11:1 ermittelt. Landis leugnet nach wie vor, das Hormon eingenommen zu haben. Allerdings muss seine Verteidigung die Strategie überdenken, weiter «natürliche Ursachen» für den hohen Wert verantwortlich zu machen.

Die UCI gab den Fall an den jetzt zuständigen US-Verband weiter, der nun ein Doping-Verfahren gegen Landis einleiten wird. Ihm droht eine zweijährige Sperre und die Aberkennung des Tour-Sieges. Auf Grund des von den Radsport-Teams beschlossenen Ethik-Codes «Code de Conduite» käme für Landis zu der Zwei-Jahres-Sperre noch ein Arbeitsverbot für zwei weitere Jahre in allen Pro-Tour-Teams hinzu. «Seine Karriere ist beendet. Um wenigstens die Reste seines Images zu retten, sollte er endlich gestehen», empfahl der ehemalige Top-Sprinter Marcel Wüst.

«Für uns ist Floyd Landis nicht mehr der Gewinner der Tour de France», erklärte Tour-Direktor Christian Prudhomme. Oscar Pereiro, der zum Tour-Sieger vor Andreas Klöden erklärt werden wird, kann sich - wahrscheinlich aber nicht vor Ende des Jahres - als fünfter Spanier in Gelb feiern lassen. Viel Freude wird ihm das vermutlich nicht bereiten, «trotzdem fühle ich mich als Tour-Sieger, obwohl ich lieber die Feier auf den Champs Elysées gehabt hätte», sagte der 27-jährige Spanier in Vigo.

Landis, der das Ergebnis der zweiten Analyse an seinem Heimatort in Kalifornien vernahm, will nicht aufgeben. «Ich werde kämpfen, um meinen Namen zu säubern. Ich habe bei der Tour de France nicht aufgegeben und werde jetzt auch nicht aufgeben.» Der Druck auf den Amerikaner, der sich in Kürze einer Hüftoperation unterziehen und deshalb ohnehin rund ein halbes Jahr pausieren muss, wird immer größer: «Uns ist klar, dass es nun an uns ist, zu beweisen, warum der Test positiv war. Entweder können wir zeigen, dass ein Fehler in der Analyse des Labors vorlag oder dass andere Begleitumstände den hohen Testosteron-Wert erklären», sagte sein Anwalt José Maria Buxeda.

In drei Wochen wird das Schiedsgericht der Anti-Doping-Agentur der USA (USASDA) beide Seiten anhören und eine Entscheidung treffen. Die könnte Landis vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anfechten. «Wir stehen am Beginn eines langen Prozesses. Wir rechnen frühestens im Dezember mit einer endgültigen Entscheidung», betonte der spanische Landis-Anwalt, der auch den überführten und im Nachhinein disqualifizierten Vuelta-Sieger Roberto Heras (Spanien) vertrat.

Landis war früher Team-Kollege von Heras und Lance Armstrong, dem im Vorjahr nachträglich der Gebrauch von EPO bei seinem ersten von sieben Tour-Siegen 1999 nachgewiesen worden war. Da eine B-Probe nicht mehr analysiert werden konnte, blieben die Doping-Erkenntnisse über den Texaner ohne sportrechtliche Folgen. Giro-Gewinner Ivan Basso, der wie Jan Ullrich zum Tour-Start wegen offensichtlicher Doping-Verstrickungen nicht zugelassen wurde, muss sich am 29. August vor dem Disziplinarausschuss des italienischen Verbandes verantworten. Zum Fall Ullrich wird in der zweiten Augustwoche eine erste Stellungnahme des zuständigen Schweizer Verbandes erwartet.

Für Prudhomme ist die Nachricht von Landis' positiver B-Probe ein «harter Schlag» für den Radsport. «Man hat das Gefühl eines heillosen Schlamassels, gleichzeitig hat man Lust, mit aller Kraft dagegen anzukämpfen», betonte er und forderte: «Man darf nicht tolerieren, dass das Gelbe Trikot beschmutzt wird.» Das Ergebnis der B-Probe sei «keine Überraschung» gewesen, sagte Hans-Michael Holczer, der Manager des Teams Gerolsteiner. Der Radsport stehe «vor seiner schwersten Zeit und Deutschland wird im Anti-Doping-Kampf eine Vorreiter-Rolle spielen».

Prudhomme schlug vor, dass neben Landis auch die Manager, die Mannschaftsleiter und die Ärzte bestraft werden müssten. Das Ergebnis habe ihn nicht überrascht, sagte auch Phonak-Teamchef René Savary, der hofft, «dass es jetzt bei uns überhaupt weiter geht». Das amerikanische Finanz-Unternehmen «i.shares», das die Phonak-Nachfolge antreten soll, überlegt offensichtlich noch. Landis ist der fünfte Doping-Sünder in dem Schweizer Team seit 2004.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.019 Sekunden  (radnet)