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Shari Bossuyt im Trikot von Canyon-Sram. Foto: Tino Pohlmann/Canyon-Sram
15.01.2024 12:17
Bossuyt legt keine Berufung gegen verhängte Sperre ein

Brüssel (rad-net) - Shari Bossuyt wird keine Berufung gegen die vom Weltradsportverband UCI gegen sie verhängte zweijährige Dopingsperre einlegen. Dies erklärte die Belgierin, die die vergangenen zwei Jahre für Canyon-Sram fuhr, in den sozialen Medien. Sie habe «einfach nicht die Kraft oder das Geld dafür».

Bossuyt nahm 2023 an der Tour de Normandie teil. Nachdem sie die letzte Etappe gewonnen und den sechsten Gesamtrang belegt hatte, wurde sie positiv auf Spuren des Medikaments Letrozol getestet – dasselbe Krebsmedikament, das dazu führte, dass Querfeldein-Spezialist Toon Aerts für zwei Jahre gesperrt wurde. Das Team Canyon-Sram suspendierte die 23-Jährige daraufhin.

Anfang Dezember erhielt Bossuyt die Entscheidung der Antidoping-Agentur AFLD. «Wie erwartet schlagen sie eine Sperre von zwei Jahren vor. Sie bestätigen und erkennen die Tatsache an, dass die Kontamination nicht vorsätzlich war. Wir können jedoch nicht, wie im Fall von Toon Aerts, die Quelle der Kontamination genau nachweisen, weshalb der rechtliche Rahmen es ihnen nicht erlaubt, uns weitere Strafmilderungen zu gewähren», so Bossuyt.

Nach wie vor beteuert die Belgerin ihre Unschuld. «Ich bin ein 23-jähriges Mädchen, das zufälligerweise ihr Hobby zum Beruf machen konnte. Ich bin kein Doper und habe noch keinen Tag darüber nachgedacht. Ich werde das auch so lange wiederholen, bis eines Tages alles ans Licht kommt», schrieb sie.

«Indem wir alle Puzzleteile einzeln zusammenfügen, wissen wir jetzt fast genau, woher die Kontamination kam. Aber leider können wir dies nicht offiziell beweisen. Hierzu sind offizielle Berichte erforderlich», so Bossuyt. Diese Untersuchungen würden viel Geld kosten - Geld welches sie nicht habe. «Zehntausende Euro für eine bereits verlorene Sache ausgeben zu müssen, haben mich dazu bewogen, es dabei zu belassen.»

Letrozol wird in der Rindermast verwendet, ist aber eigentlich in der EU verboten.


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