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Jens Lehmann bei der Bahnrad-WM im September 2002.
06.01.2004 20:04
Vergleich zwischen Lehmann und BDR gescheitert

Leipzig (dpa) - Für Bahnrad-Olympiasieger Jens Lehmann bleibt die Teilnahme an den Olympischen Spielen 2004 in Athen ungewiss. Wie Lehmanns Anwälte in einer Presseerklärung mitteilten, sind die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen zwischen dem Radprofi vom Team Köstritzer und dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) gescheitert.

Demnach hat der BDR das Vergleichsangebot des 36-Jährigen abgelehnt. Zuvor war ein ähnlicher Vergleich mit Daniel Becke nicht zu Stande gekommen.

Lehmann (Leipzig), Becke (Erfurt), Sebastian Siedler (Gera) und Christian Bach (Erfurt) waren nach den Bahnrad-Weltmeisterschaften aus der Nationalmannschaft ausgeschlossen und gesperrt worden. Bei den Titelkämpfen in Stuttgart im vorigen Jahr hatte sich das Quartett geweigert, gemeinsam mit Robert Bartko (Potsdam) und Guido Fulst (Berlin) in der 4000-m-Mannschaftverfolgung zu fahren. Bei Beibehaltung der Sanktionen könnten außer Bach, der sich als einziger entschuldigt hatte und seit dem 1. Januar wieder startberechtigt ist, die anderen drei Verfolger in Athen nicht an den Start gehen.

Nach Darstellung von Lehmanns Anwälten war der BDR nicht bereit, dem Leipziger ohne Einschränkung wieder die gleichberechtigte Möglichkeit für eine Olympia-Teilnahme in Athen zu ermöglichen. Becke hatte Ende Dezember einen Vergleich ebenfalls abgelehnt, da ihm der BDR nur die Möglichkeit der Qualifikation für die Einzelverfolgung, nicht aber für die Mannschaft geben wollte.

Nach einem Beschluss des BDR-Rechtsausschusses wurde Lehmanns Strafe zwar um acht Monate bis zum 31. Dezember 2004 reduziert. Um aber in Athen starten zu können, müsste er ein Gnadengesuch stellen und sich zudem nach dem Willen des BDR entschuldigen. «Alles andere liegt jetzt beim Fahrer. Nach dem jetzigen Stand der Dinge kann Jens Lehmann aber nicht an den Olympischen Spielen teilnehmen», sagte BDR-Sportdirektor Burkhard Bremer.

Auch Becke und Siedler, die noch bis zum 31. August 2004 gesperrt sind, war im Vorfeld die Möglichkeit eines Gnadengesuchs eingeräumt worden. Nach BDR-Angaben hat aber noch keiner der Verfolger ein solches Gesuch eingereicht.


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