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Das Bora-hansgrohe-Team hat im Fall des Ausschlusses von Peter Sagan den Internationalen Sportgerichtshof angerufen. Foto: Dirk Waem
06.07.2017 17:56
Sportrichter weisen Einspruch gegen Sagan-Ausschluss ab

Troyes (dpa) - Das höchste Sportgericht hat Weltmeister Peter Sagan die Rückkehr in die Tour de France endgültig verwehrt. Das deutsche Bora-hansgrohe-Team scheiterte mit einem Eilantrag beim Internationalen Sportgerichtshof CAS, den Ausschluss des Slowaken von der Frankreich-Rundfahrt auszusetzen.

Der Rennstall warf den Rennkommissaren einen Formfehler vor, weil Sagan nach seinem Ellbogenschlag gegen Mark Cavendish im Schlusssprint der vierten Etappe nicht angehört worden sei. Der CAS folgte den Argumenten des Teams jedoch nicht und wies den Einspruch zurück.

Der Versuch, Sagan zurück ins Rennen zu klagen, erschien ohnehin abenteuerlich. Dennoch sagte Teamsprecher Ralph Scherzer nach der CAS-Entscheidung: «Wenn wir die Begründung haben, werden wir prüfen, ob wir da weiter intervenieren.»

Sagan war am 4. Juli von der Tour-Rennleitung aus dem Wettbewerb genommen worden, nachdem Cavendish bei der Aktion in die Balustraden gestürzt war und sich das Schulterblatt gebrochen hatte. Sagan hatte nach der Zieldurchfahrt umgehend bei Cavendish um Entschuldigung gebeten und erklärt, es habe sich nicht um Absicht gehandelt. Die Jury kannte jedoch keine Gnade für den 27-Jährigen.

Daher zog sein Team vor den CAS und verlangte die Aussetzung der Verbannung. Danach sollte Sagan «umgehend wieder in den laufenden Rennbetrieb einsteigen und mit dem Team Bora-hansgrohe für eine erfolgreiche Gestaltung der Tour de France 2017 kämpfen», hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Sein Team, vertreten durch die Anwälte Rainer Cherkeh aus Hannover und Maurice Courvoisier aus Basel, argumentierte, die Jury habe Sagan «jede Möglichkeit verweigert, seine Sicht der Dinge darzulegen». Und dies, obwohl im Reglement des Weltverbands UCI «klar verankert ist, dass der betroffene Athlet vor Erlass einer Disziplinarentscheidung zwingend anzuhören» sei.

Zudem sei Sagan kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen. «Peter Sagan hat seine Fahrlinie eingehalten und konnte Mark Cavendish auf der rechten Seite nicht sehen», heißt es weiter. Bora-hansgrohe hatte bereits am Abend nach dem Ausschluss von Sagan Protest eingelegt, war damit jedoch gescheitert.

Einen vergleichbaren Fall gab es in der jüngsten Tour-Geschichte noch nie. Eine Rückkehr von Sagan ins laufende Rennen erschien ohnehin nicht praktikabel, da bereits zwei weitere Etappen gefahren wurden.

«Uns ist bewusst, dass das ziemlich chaotisch werden würde, wenn Sagan nachträglich wieder ins Rennen kommt. Aber wir hatten keine andere Möglichkeit, um unseren Fahrer zu schützen und klar zu machen, dass ihn keine Schuld an dem Vorfall trifft», sagte Teamsprecher Scherzer. Der Rennstall habe gehofft, dass der CAS noch vor der fünften Etappe am Mittwochmittag entscheiden würde.

Sagan hatte am Tag vor dem Vorfall die dritte Tour-Etappe gewonnen und galt als eine der größten Attraktionen im diesjährigen Fahrerfeld der Frankreich-Rundfahrt. Nach dem Zwischenfall mit Cavendish hatten viele Fahrer-Kollegen und Experten das Urteil der Jury als zu hart bewertet.

Teammitteilung


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