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Danilo Hondo 2006 als Sprintsieger der Friedensfahrt dem Podium.
14.03.2007 18:29
Doping-Sperre für Hondo wird offenbar verlängert

Ascona (dpa) - Die Sperre gegen den Cottbuser Radprofi Danilo wird nun offenbar doch über den 31. März 2007 hinaus verlängert. Dies hat der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission des Weltradsportverbandes UCI, Leon Schattenberg, nach Angaben Hondos ihm in einem Schreiben mitgeteilt.

«Da nach mündlicher Nachfrage meiner Anwälte der Weltverband nichts weiter zu seiner Entscheidung sagen wollte, werden wir unverzüglich Klage einreichen», kündigte der 33-Jährige auf seiner Homepage an.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte in der vergangenen Woche in einer Empfehlung festgestellt, dass bei Hondos Sperre jene Zeiten nicht angerechnet werden dürfen, in denen er auf Grund von Einstweiligen Verfügungen vorübergehend aktiv war. Das hieße, dass sein eigentlich am 31. März 2007 ablaufendes Fahrverbot um rund zehn Monate verlängert wird. Der 33-Jährige hatte ab 15. März 2006 vor einem Zivilgericht in der Schweiz mit einer kurzen Unterbrechung freie Fahrt bis zum 10. Januar 2007 erstritten.

Hondo, der die Saison 2007 beim zweitklassigen Tinkoff-Rennstall in Italien unter Vertrag steht, geht dennoch davon aus, am 1. April beim belgischen Rennen «Pfeil von Brabant» wieder am Start zu stehen. «Der Weltverband widerspricht in seiner kurzen Stellungnahme seiner eigenen Argumentation, in der er noch vor wenigen Wochen unsere Position geteilt und bestätigt hat», meint der Lausitzer. Laut Hondo und seinem Heidelberger Rechtsanwalt Michael Lehner werde die Effektivität der Strafe durch Annullierung der Rennen und Ergebnisse aus der Saison 2006 hergestellt.

Der ehemalige Profi beim Team Gerolsteiner war im März 2005 nach zwei Etappensiegen bei der Murcia-Rundfahrt positiv auf das Stimulanzmittel Carphedon getestet worden und wurde schließlich vom CAS für zwei Jahre gesperrt. Der in Ascona lebende Hondo hatte daraufhin Schweizer Zivilgerichte angerufen. Ein Kantonsgericht hatte seine Sperre vor einem Jahr einstweilig aufgehoben.


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