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Ein Leitfaden des Radsport-Weltverbandes (UCI) zum Kampf gegen Doping.
13.03.2007 15:27
UCI will Doping-Untersuchungen fortsetzen

Genf (dpa) - Der Radsport-Weltverband UCI will die Untersuchungen in der Doping-Affäre um den spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes trotz des Ermittlungs-Stopps der spanischen Justiz weiterführen.

«Die UCI hat immer gesagt, dass wir diese Geschichte zu einem Ende bringen wollen. An dieser Position hat sich nichts geändert, wir möchten unsere Untersuchungen fortsetzen», sagte Enrico Carpani.

Die UCI hoffe, die Beweise aus den spanischen Untersuchungen verwenden zu können. Es könne aber geschehen, dass der spanische Richter nur einen «begrenzten Zugang» gestattet, vermutet Carpani. «Wir möchten so viele Informationen wie möglich, möglichst alle. Aber wir sind nicht sicher, dass dies möglich ist.»

UCI-Präsident Pat McQuid, der erst am 9. März ein ehrgeiziges Anti-Doping-Programm vorgestellt hatte, kündigte bereits sportrechtliche Konsequenzen an: «Für die verdächtigten Fahrer ist es noch nicht vorbei». Über 50 Radprofis, unter ihnen der zurückgetretene Jan Ullrich und der längst wieder aktive Giro-Sieger Ivan Basso (Italien) sollen Kontakt mit dem mutmaßlichen Doper Fuentes gehabt haben.

Der zuständige spanische Untersuchungsrichter Antonio Serrano hatte am 12. März die Einstellung des Verfahrens im bislang größten Dopingskandal der Radsportgeschichte verkündet. Er begründete dies damit, dass Doping in Spanien noch nicht strafbar war, als die «Operation Puerto» am 23. Mai 2006 aufgedeckt wurde und Fuentes und Co keine «Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» nachzuweisen ist. Ein neues Antidoping-Gesetz ist in Spanien erst seit Februar in Kraft.

Im Zuge der Ermittlungen hatten sich zwei Teams durch den Rückzug ihrer Sponsoren aufgelöst. Vor der ersten Etappe der zur ProTour zählenden Fernfahrt Paris-Nizza hatten Teams und Fahrer gegen den Ermittlungsstopp protestiert und vom spanischen Untersuchungsrichter der «Operation Puerto» gefordert, dass die Ergebnisse der Justiz in Sportverfahren genutzt werden dürfen.


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