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Die UCI verdeutlicht in einer Grafik die Schubwirkung eines Begleitfahrzeuges. Grafik: UCI
18.01.2023 10:42
UCI vergrößert Abstände von Begleitfahrzeugen bei Zeitfahren

Aigle (rad-net) - Der Weltradsportverband UCI hat sein Reglement bezüglich der Abstände von Begleitfahrzeugen bei Zeitfahren noch einmal angepasst. Künftig müssen die Materialfahrer der Fahrer 25 Meter Abstand halten.

Bislang mussten zwischen Fahrer und Auto zehn Meter liegen, Ende 2022 hatte die UCI das Reglement schon auf 15 Meter geändert. Nun wurde die Distanz noch einmal auf 25 Meter erhöht. Der Dachverband erklärt die Änderung damit, dass ein Auto nicht nur eine Sogwirkung entwickelt, wenn ein Fahrer dahinter fährt, sondern auch eine Schubwirkung hat. In der Vergangenheit war deshalb auch zu beobachten, das die Teams zahlreiche Fahrräder auf den Dachträger stellen, um das Auto «größer» zu machen und die Schubwirkung zu erhöhen. Dieser aerodynamische Vorteil wird nun mit der Regeländerung begrenzt.

Außerdem aktualisierte die UCI die Vorschriften für die Zeitfahrausrüstung und insbesondere Zeitfahrlenker, um die unterschiedlichen Körpergrößen der Fahrer besser zu berücksichtigen und mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer Position zu bieten. Um die Sicherheit der Fahrer zu erhöhen, hat die UCI auch die Regln für gefährliches Fahren von Personen im Konvoi verschärft. Neben einer Sperre drohen auch zusätzliche Geldstrafen.

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