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Die UCI erklärt mittels eine Grafik die zugelassene Sockenhöhe. Grafik: UCI
19.11.2018 16:53
UCI führt neue Material-Regeln ein und begrenzt Sockenhöhe

Aigle (rad-net) - Der Weltradsportverband UCI wird künftig die bei Radrennen zugelassene Höhe von Socken und Überschuhen begrenzen.

Bislang hieß es in Paragraph 1.3.033 des UCI-Reglements: «Die Socken und Überschuhe, die im Wettkampf verwendet werden, dürfen über die Mitte des Beines hinausgehen.» Aber ein derart vages Maß ließ eine Vielzahl von Interpretationen zu. So heißt es nun im Reglement: «Socken und Überschuhe, die im Wettkampf verwendet werden, dürfen nicht über die halbe Distanz zwischen Außenknöchel und Mitte des Wadenbeinköpfchens hinausgehen.» Dazu wurde eine Grafik veröffentlicht, die die neue Regel verdeutlicht.

Ob die Rennfahrer, beziehungsweise deren Socken, künftig vor dem Start mittels einer Lehre vermessen werden, wurde nicht erörtert.

Die UCI hat ebenso die Regeln für Zeitfahrräder verfeinert. Die Lenkeraufsätze bei Straßenzeitfahren und Verfolgungsrennen auf der Bahn müssen aus zwei Teilen bestehen und lediglich Auflagen für die Ellbogen sind zugelassen. Diese dürfen nur 12,5 Zentimeter breit oder lang sein und nur um 15 Grad geneigt werden. Zwischen der Ellbogenstütze und dem Ende der Aufsätze dürfen nur zehn Zentimeter Gefälle sein.

Auch bei Zeitfahranzügen wird der ein oder anderen Entwicklung ein Riegel vorgeschoben: Eine Rauheit des Gewebes darf nur durch die Fäden, das Weben und das Zusammenfügen des Gewebes erreicht werden. Damit spielt die UCI auf Chris Froomes «Vortex»-Anzug an, der durch die integrierten Noppen noch aerodynamischer sein soll. Alle Kleidungsstücke müssen zudem so gestaltet sein, dass sie keine starren Teile enthalten.

Die UCI scheint auch härter gegen ehemalige Doper vorzugehen, die als Mitarbeiter in den Sport zurückkehren wollen. Künftig sollen Personal, Fahreragenten oder Ärzte oder ärztliche Assistenten keinen Lizenzen erhalten, wenn sie «schuldig oder mitschuldig» im Sinne der Anti-Doping-Regeln, dazu zählen unter anderem der Handel mit oder die Verabreichung verbotener Substanzen, befunden wurden.

Lizenzen für Geschäftsführer, Teamleiter, Trainer, Sportdirektoren, Mechaniker, Fahrer oder andere lizenzierte logistische oder technische Positionen dürfen nicht an Personen vergeben werden, die vorsätzliche Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln begangen haben. Diese Gruppe kann jedoch eine Ausnahme erhalten, wenn seit dem letzten Regelverstoß der Person fünf Jahre vergangen sind.

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