Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
MTB
Termine
Ausschreibungen
Kadernorm
nationale Teams
BL / NWS / Serien
Meisterschaften
SpO / WB
Generalausschreibungen
Singletrail-Skala
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 1519 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Tyler Hamilton jubelt bei den Olympischen Spielen in Athen 2004.
17.07.2009 15:00
Hamilton-Anwalt nennt WADA-Forderung rachsüchtig

Colmar (dpa) - Der Anwalt des US-Radprofis Tyler Hamilton hat die WADA-Forderung nach einer lebenslangen Sperre gegen den ehemaligen Lance-Armstrong-Helfer als «rachsüchtig und unbarmherzig» bezeichnet.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA will für den Doping-Wiederholungstäter eine lebenslange Sperre erwirken. Daher legte die WADA vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne Einspruch gegen die Achtjahressperre für den 38-jährigen Hamilton ein, die die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA verhängt hatte. Die Beschwerde ist nur symbolischer Natur, da der US-Profi nach Ablauf der USADA-Sanktion bereits 46 Jahre alt wäre.

Die WADA-Initiative ziele darauf, einen «Mann zu zerstören, der ernsthaft krank ist, seine Karriere beendet und die Strafe bereits akzeptiert hat», meinte der Hamilton-Anwalt am Freitag.

Der Zeitfahr-Olympiasieger von 1996 war im Februar 2009 positiv auf Testosteron getestet worden. Das verbotene Hormon war Bestandteil eines Medikaments gegen Depressionen, an denen Hamilton leidet. Bereits fünf Jahre zuvor war der langjährige Team-Kollege von Armstrong bei der Spanien-Rundfahrt des Blutdopings überführt worden. Seine Goldmedaille von Athen durfte er nur behalten, weil nach einer positiven A-Probe die B-Probe nach falscher Lagerung nicht mehr analysiert werden konnte. Mit dem CAS-Urteil ist in den kommenden vier Monaten zu rechnen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.035 Sekunden  (radnet)