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14.10.2008 10:40
Schumacher: B-Probe Beantragungsfrist verlängert

Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat von Dr. Michael Lehner, Anwalt des Radprofis Stefan Schumacher, die Unterlagen zum Fall der positiven A-Probe des zweifachen Tour-Etappensiegers erhalten. Das teilte der Verband heute mit. Aus diesen Unterlagen, die Schumacher am 7. Oktober persönlich von der Staatsanwaltschaft bekommen hatte, ergeben sich nach Angaben des BDR neue Konsequenzen für die weitere Vorgehensweise im «Fall Schumacher».

«Diese Unterlagen waren dem BDR bisher nicht bekannt. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Stefan Schumacher die Analyse der B-Probe bei der französischen Anti-Doping Agentur (AFLD) beantragen muss und seine Stellungnahme zunächst gegenüber der AFLD abzugeben hat. Dazu hat er gemäß französischem Sportrecht als im Ausland lebender Athlet eine Frist von zehn Tagen», so die Mitteilung des BDR.

Der deutsche Verband will nach Rücksprache mit der AFLD, dem Weltradsportverband UCI sowie der nationalen Anti-Doping-Agentur NADA jetzt zunächst auf weitere Ergebnisse der französischen Untersuchungen warten. «Die Tour de France hat in diesem nicht unter der Aufsicht der UCI und dem UCI-Reglement stattgefunden, sondern nach nationalem französischen Recht. Die AFLD wird nach Abschluss der Beweisaufnahme die Ergebnisse an uns weiterleiten. Danach werden die weiteren vorgesehenen Schritte vollzogen», so Martin Wolf, Generalsekretär des BDR in der Mitteilung des Verbandes.


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