Ansbach (dpa) - Gegen den geständigen Dopingsünder Jörg Jaksche wird strafrechtlich nicht ermittelt.
«Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb liegen nicht vor», erklärte der Ansbacher Oberstaatsanwalt Ernst Metzger in einer Pressemitteilung. Ein Täuschungsvorsatz sei dem beschuldigten Radsportler deshalb auch nicht nachzuweisen.
«Wenn man die von Jörg Jaksche geschilderten Erlebnisse über die Dopingpraxis zugrunde legt, ist es - jedenfalls aus seiner Sicht - unwahrscheinlich, dass für Beteiligte das Ausmaß des Dopings verborgen bleiben konnte», erklärte Metzger. Allgemein habe «nur gegolten, eine möglichst gute Leistung abzuliefern, egal mit welchen Mitteln».
Das Bundeskriminalamt hatte gegen den 31 Jahre alten Jaksche seit Ende des Jahres 2006 wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. Herausgekommen sei, dass Jaksche «während seiner zehnjährigen Karriere als Profiradfahrer von 1997 bis 2006 in verschiedenen Teams regelmäßig und systematisch verbotene Dopingmethoden» angewandt habe. In den Jahren 2004 bis 2006 sei dies in sechs Rennen der Fall gewesen, die vor allem in «Frankreich und Italien stattfanden», teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Jaksche, der frühere Profi der Rennställe Team Telekom, ONCE und CSC, hatte dank einer Kronzeugenregelung eine milde Strafe erhalten. Der Ansbacher mit Wohnsitz in Tirol war wegen des Gebrauchs von EPO und Wachstumshormonen sowie wegen Blutdopings aus dem Verkehr gezogen worden. Seine Sperre läuft bis zum 2. Juli 2008. Mittlerweile trainiert er wieder. Jaksche und sein Anwalt Michael Lehner aus Heidelberg haben Einspruch gegen die vom Anti-Doping-Ausschuss des Österreichischen Radsportverbandes ausgesprochene einjährige Sperre eingelegt. Zudem läuft ein Gnadengesuch.
Jaksche hatte Ende Juni als erster deutscher Radsport-Kronzeuge in einer umfangreichen Beichte im «Spiegel» zugegeben, seit 1997 jahrelang gedopt zu haben und das Doping-Problem als flächendeckend im Radsport beschrieben.