Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
MTB
Termine
Ausschreibungen
Kadernorm
nationale Teams
BL / NWS / Serien
Meisterschaften
SpO / WB
Generalausschreibungen
Singletrail-Skala
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 1522 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


07.07.2007 16:50
BDR dementiert Trainertätigkeit von Weibel

Frankfurt (rad-net) - Bei Stern.de, die Online-Ausgabe des Hamburger Nachrichten-Magazins, wurde am Freitag darüber berichtet, dass der suspendierte Bundestrainer Peter Weibel noch immer für den BDR im Einsatz sei. Der BDR erklärt hierzu folgendes:

1. Der Trainer Peter Weibel wurde am 31. Mai 2007 suspendiert, also vor rund fünf Wochen.

2. Damit ist sichergestellt, dass Herr Weibel keinen Einfluss mehr auf die Sportler und auf das Training hat. Die Sportler allerdings haben Anspruch auf geordnete Vorbereitung der Europameisterschaften und der Weltmeisterschaften. Dem dienten die zwischenzeitlich abgeschlossenen Übergangsgespräche mit den Trainern Dittert und Moster.

3.
Der BDR hat davor und nach dieser Entscheidung mehrfach deutlich gemacht, dass Entscheidungen - über die Suspendierung als Disziplintrainer hinaus - auch gerichtsfest sein müssen. Deshalb werden die arbeits- und sozialrechtlichen Fragen dieses Falles mit der Sorgfalt behandelt, auf die jeder Arbeitnehmer Anspruch hat – unabhängig von aufgeregter Stimmungsmache, aber mit Blick auch auf die arbeitsrechtlich relevante Art des Vertrages, seiner Dauer und auch das Lebensalter des Beschäftigten.

4.
Bis zur Klärung dieser Fragen wird der BDR Herrn Weibel allenfalls dann beanspruchen, wenn es um rein organisatorische Aufgaben geht.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)