Aigle (rad-net) - Ab dem 1. März 2019 ist die Verwendung von Tramadol in allen Disziplinen des Radsports verboten. Mit dieser neuen Verordnung, die aus medizinischen Gründen eingeführt wird, können bei Verstößen gegen die Regeln Strafen verhängt werden. Dies teilte der Weltradsportverband UCI jetzt mit.
Tramadol ist ein Schmerzmittel in der Kategorie der synthetischen Opioide. Es wird häufig von Radfahrern verwendet, was die Ergebnisse des Überwachungsprogramms der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) seit 2012 zeigen. Die Anwendung von Tramadol kann zwei Arten von Nebenwirkungen haben: Übelkeit, Schläfrigkeit und Konzentrationsverlust, was zur Erhöhung des Risikos von Stürzen in Rennen führen kann, und eine allmähliche Abhängigkeit von der Substanz mit dem Risiko der Entwicklung einer Sucht. Tramadol ist auf Rezept erhältlich, aber auch im Internet frei verfügbar, wodurch das Risiko einer unkontrollierten Selbstmedikation steigt.
«In Anbetracht der Risiken, die mit ihrem Einsatz im Wettkampfsport verbunden sind, und gemäß der Entscheidung des UCI-Verwaltungsausschusses vom Juni 2018 wird die UCI Medical Regulations die Verwendung von Tramadol im Wettbewerb verbieten», heißt es in der entsprechenden Erklärung der UCI. «Das Verbot zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Fahrer angesichts der Nebenwirkungen zu erhalten.»
Sollte ein Fahrer erstmals positiv auf Tramadol getestet werden wird er mit der Disqualifikation von dem jeweiligen Rennen bestraft. Darüber hinaus wird eine Geldstrafe von 5000 Schweizer Franken verhängt, wenn der Fahrer Mitglied eines UCI-registrierten Teams ist. In allen anderen Fällen beträgt die Geldstrafe 1000 Franken. Ein zweiter Verstoß Straftat führt zum Ausschluss von dem Rennen und zu einer fünfmonatigen Suspendierung. Wenn ein weiterer positiver Test erfolgt, wird eine neunmonatige Suspendierung verhängt.
Interessant auch: Wenn zwei Fahrer, die demselben UCI-registrierten Team angehören, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mit Tramadol erwischt werden, wird eine Geldstrafe von 10.000 Schweizer Franken erhoben. Wenn eine weitere Straftat innerhalb des gleichen Zeitraums von zwölf Monaten begangen wird, wird die Mannschaft für einen Zeitraum von ein bis zwölf Monaten suspendiert - im Einzelfall von der UCI-Disziplinarkommission festgelegt.
Das neue Reglement soll in Kürze auf der UCI-Webseite veröffentlicht werden.