Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Straßenrennsport
Termine
Ausschreibungen
Ergebnisse
Kadernorm
Bundesliga
Meisterschaften
Ranglisten
Klasseneinteilung
Generalausschreibungen
SpO / WB
Renngemeinschaften
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4156 Gäste und 21 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Das Bußgeld für den einfachen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad steigt von 45 Euro auf 60 Euro - und kann gravierendere Auswirkungen auf den Autoführerschein haben als bisher. Foto: Archiv
29.04.2014 14:32
Rotlichtverstoß wird teurer - Ab 1. Mai neue Vorschriften auch für Radfahrer

Berlin (rad-net) - Zum 1. Mai 2014 tritt die Reform des Flensburger Punktesystems in Kraft, das einfacher und besser nachvollziehbar sein soll. Zudem ändert sich der Bußgeldkatalog, was auch Auswirkungen für Fahrradfahrer hat.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) weist in einer aktuellen Mitteilung auf die wichtigsten Änderungen hin: Das Bußgeld für den einfachen Rotlichtverstoß steigt von 45 Euro auf 60 Euro. Zeigt die Ampel länger als eine Sekunde rot, werden wie bisher 100 Euro fällig. Die Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro angehoben. Das bedeutet: Für das Überfahren des Rotlichts bekommt ein Radfahrer weiterhin einen Punkt in der Flensburger Vekehrssünder-Datei.

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: «Der Punkt für den Rotlicht-Verstoß wiegt mehr als zuvor, denn der Führerschein wird künftig bei acht und nicht mehr bei 18 Punkten eingezogen. 90 Prozent der erwachsenen Radfahrer haben auch einen Autoführerschein - deshalb gilt die Devise: Fahrrad-Verstöße sollte man nicht unterschätzen.»

Richtig teuer wird es für Radfahrer, wenn sie einen Bahnübergang bei geschlossener Schranke überqueren: 350 Euro Bußgeld plus zwei Punkte (bisher: vier Punkte) in Flensburg. Die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wird wie bisher mit 25 Euro Verwarnungsgeld geahndet.

«Den häufigsten Regelverstoß bei Radfahrern hat der Gesetzgeber allerdings nur relativ milde sanktioniert: Die Benutzung des beschilderten Radweges gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung», erläutert Huhn. «Hier passieren aber die meisten Unfälle, weil Autofahrer nicht mit Radfahrern aus der Gegenrichtung rechnen. Wer sicher ankommen will, sollte daher unbedingt auf die richtige Fahrtrichtung achten - auch wenn man dafür einen kleinen Umweg in Kauf nehmen muss.»

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.022 Sekunden  (radnet)