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11.01.2008 15:19
Revision im Fall Sinkewitz

Frankfurt (rad-net) - Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) und der Anwalt von Patrik Sinkewitz haben beim Bundesrechtsausschuss des BDR gegen das Urteil des Bundessportgerichts vom 10. Dezember 2007 Revision eingelegt. Das Präsidium des BDR war tätig geworden, um die entsprechenden Fristen zu wahren. Sinkewitz war vom BDR-Sportgericht zu einer Startsperre von einem Jahr und einer Geldbuße von 40.000 Euro verurteilt worden. Das BDR-Präsidium wird sich in seiner Sitzung am 21. Januar umfassend mit dem Urteil und seiner Begründung befassen.

Inzwischen wurde der BDR informiert, dass auch die Gegenpartei gegen das Urteil in Revision gegangen ist.

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