Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Straßenrennsport
Termine
Ausschreibungen
Ergebnisse
Kadernorm
Bundesliga
Meisterschaften
Ranglisten
Klasseneinteilung
Generalausschreibungen
SpO / WB
Renngemeinschaften
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 1471 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Die Radprofis vom Team Elk Haus Simplon stehen am Start zur 2. Etappe der Deutschland-Tour.
20.08.2007 15:45
Start von Team Elk Haus bei D-Tour war rechtmäßig

Hamburg (dpa) - Der umstrittene Start des Radsport-Teams Elk Haus Simplon an der Deutschland-Tour war nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg rechtmäßig.

Das Gericht bestätigte eine von dem österreichischen Zweitligateam erwirkte Einstweilige Verfügung, die die Teilnahme an der Deutschland-Tour erst ermöglicht hatte. Die Tour-Organisatoren hatten Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung eingelegt. Das Team war in Ungnade gefallen, weil die Fahrer die Frist zur Unterschrift unter die Selbstverpflichtung versäumt hatten. Der Rennstall wurde daraufhin zunächst von der Starterliste gestrichen. In der Erklärung verpflichten sich die Profis, nicht zu dopen und bei Zuwiderhandlung ein Jahresgehalt an den Radsport-Weltverband zu zahlen.

In der Vorwoche hatte das Gericht eine Entscheidung über den Widerspruch der Tour-Veranstalter auf den 20. August vertagt, damit konnte Elk Haus Simplon die Tour zu Ende fahren. Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die geforderten Ehrenerklärungen zum Verzicht auf Doping inzwischen von Elk Haus Simplon abgegeben worden seien und schlug einen Vergleich vor. Den lehnten die Anwälte der Tour ab. Es gehe darum, keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommen zu lassen.

Ob die Anwälte der Deutschland-Tour in die Berufung gehen, sei unklar, sagte ein Gerichtssprecher. Zu möglichen Konsequenzen, falls der Start von Elk Haus Simplon im Nachhinein für unrechtmäßig erklärt worden wäre, wollte sich der Sprecher nicht äußern.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.028 Sekunden  (radnet)