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Patrik Sinkewitz beantragte Gegenanalyse
20.07.2007 10:47
Sinkewitz beantragt Gegenanalyse

Bonn (dpa/rad-net) - Der unter Dopingverdacht stehende Radprofi Patrik Sinkewitz (T-Mobile Team) hat gestern fristgemäß die Öffnung der B-Probe und damit gemäß Anti-Dopingreglement 6.2 (2) die Gegenanalyse beantragt. Entgegen anders lautenden Pressemitteilungen wird die Öffnung der B-Probe – auch mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand von Patrik Sinkewitz, der sich nach seinem Sturz bei der Tour de France noch immer in Hamburg in stationärer Behandlung befindet – fristgerecht (Anti-Dopingreglement 6.2 (4)) erst in der kommenden Woche erfolgen. Der Bund Deutscher Radfahrer und Patrik Sinkewitz werden sich am kommenden Dienstag über einen möglichen Termin verständigen.

Die B-Probe des unter Doping-Verdacht stehenden Radprofis Patrik Sinkewitz wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa nicht vor Dienstag geöffnet.

Der T-Mobile-Fahrer hatte die Kontrolle seines positiven Doping-Tests am 19. Juli beantragt. Nach dem Reglement muss die B-Probe binnen zehn Tagen, also bis spätestens zum 29. Juli, analysiert sein.

Nach Angaben der Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die Doping-Trainingskontrolle des Radprofis Patrik Sinkewitz korrekt nach den internationalen Test-Standards (IST) ausgeführt worden. Auch der Transport der Probe ins Labor erfolgte nach den Informationen der NADA ohne Beanstandungen nach den Vorgaben der IST, teilte die NADA mit. Damit reagierte die in Bonn ansässige Agentur auf einen Bericht des ZDF. Danach soll es auf dem Kontrollformular der Probe Hinweise auf einen möglichen Verfahrensfehler geben. Der Kontrollraum soll während der Probe für andere Personen zugänglich gewesen sein.

«Nach den IST muss bei der Urinabgabe die Diskretion für den Athleten gewährleistet sein; für die Blutentnahme macht die IST keine speziellen Vorgaben zur Privatsphäre», hieß es in der NADA-Erklärung. Der Athlet habe natürlich bei jeder Kontrolle die Möglichkeit, auf dem Kontrollformular seine persönlichen, subjektiven Bemerkungen abzugeben. Der inzwischen suspendierte T-Mobile-Fahrer Sinkewitz war bei einer unagemeldeten Trainingskontrolle am 8. Juni positiv getestet worden.

«Die NADA steht für ein sauberes und faires Kontrollsystem. Für die NADA hat oberste Priorität, dass ein möglicherweise anstehendes sportgerichtliches Verfahren, falls die B-Probe die positive A-Probe bestätigt, korrekt abläuft», betonte die NADA. In diesem Zusammenhang registriere die Anti-Doping-Agentur mit großer Sorge, dass dies durch die Veröffentlichung von verfahrensrelevanten Unterlagen und eine mehr emotional als sachlich geführte Diskussion gefährdet werde.


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