Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Jedermänner
Breitensport
Straßenrennsport
MTB
Querfeldein
Bahnradsport
Hallenradsport
BMX
Trial
Einradfahren
MTBO
BDR-Kader
SpO / WB´s / UCI
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1506 Gäste und 5 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Am Start der 9. Etappe in Florenz steht das Logo des 88. Giro d'Italia.
19.05.2005 15:27
Italienische Anti-Doping-Behörde beim Giro

Rossano Veneto (dpa) - Die italienische Anti-Doping-Behörde NAS hat wieder den Giro d'Italia ins Fadenkreuz genommen.

Die Beamten stellten beim belgischen Team Davitamon ein ein Zelt zur Simulierung von Höhentrainings-Effekten sicher, das laut italienischem Anti-Doping-Gesetz verboten ist, von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA aber nicht moniert wird. Außerdem wurden bei einem spanischen Mannschaftsarzt legale Zuckerinfusionen beschlagnahmt. 2001 hatte eine Polizei-Razzia beim Giro jahrelange Doping-Ermittlungen nach sich gezogen.

Das italienische Anti-Doping-Gesetz ist schärfer als alle internationalen Dopingregeln und widerspricht teilweise sogar dem Reglement der Internationalen Antidoping-Agentur (WADA). Auf Anordnung von Vicenzas Staatsanwalt Paolo Pecori beschlagnahmten drei Beamte der Gesundheitspolizei (NAS) den von der WADA und dem Internationalen Radsportverband UCI genehmigten Höhentrainingssimulator «AltiTrainer». Mit dem Gerät kann man den Sauerstoffgehalt in der Atemluft von normal 20 Prozent auf bis zu 10 Prozent reduzieren, was einem Training auf einer Höhe von 5000 Metern entspricht. Dort produziert der Körper schnell große Mengen an zusätzlichen roten Blutkörperchen, was den Sauerstofftransport in die Muskeln und damit die Leistung des Athleten verbessert.

Für das italienische Anti-Doping-Gesetz 376/2000 ist dies Doping in Form von «künstlicher Steigerung des Anteils roter Blutkörperchen» und gleichzusetzen mit EPO-Blutdoping. Das Gesetz sieht für den Teamarzt Daniele De Neve im Falle einer Verurteilung Haftstrafen von drei Monaten bis hin zu drei Jahren vor.

«Ich benutze den AltiTrainer nicht. Einige in meinem Team aber schon», sagte McEwen. Das Chaos ist perfekt. Die Teams sind verunsichert. Was WADA und UCI erlauben, gilt in Italien als Doping. Staatsanwalt Pecori dagegen setzt seine Ermittlung gemäß der gültigen Gesetzeslage fort und ließ neben dem Höhensimulator vom Mc Ewen-Rennstall beim Team Saunier-Duval auch noch 200 Zucker-Ampullen beschlagnahmen.

Laut Teamarzt Lothar Heinrich sind acht T-Mobile-Fahrer im Besitz dieser Spezialzelte, in denen der Sauerstoffgehalt durch Zuführung von Stickstoff gemindert wird. «Die Fahrer schlafen oder ruhen darin. Das macht aber nur in der Vorbereitung Sinn, im Wettkampf nicht», meinte Heinrich. Jan Ullrich hat in seinem Haus in Scherzingen/Schweiz eine Unterdruckkammer des Berliner Spezialisten Volker Spiegel eingebaut. In ihr trainiert er und erzielt im Prinzip den selben Effekt wie in einem «Alti-Trainer».

Die UCI bekundete schriftlich ihre Solidarität mit Davitamon und Saunier Duval und sprach sich erneut für «die Harmonisierung der Anti-Doping-Gesetzgebung» aus. Die UCI kündigte Maßnahmen gegen Verantwortliche der «unangemessenen Polizei- Maßnahmen» an und erklärte, dass eine Wiederholung der Situation von 2001 nicht geduldet würde, in der die spektakuläre Razzia während des Giro in San Remo in keiner Relation zu den Ergebnissen der daraus folgenden juristischen Verfahren gestanden hätte.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.023 Sekunden  (radnet)