Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Jedermänner
Breitensport
Straßenrennsport
MTB
Querfeldein
Bahnradsport
Hallenradsport
BMX
Trial
Einradfahren
MTBO
BDR-Kader
SpO / WB´s / UCI
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1577 Gäste und 2 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Muss sich erneut vor Gericht verantworten: Lance Armstrong. Foto: Archiv
04.02.2015 12:05
Lance Armstrong muss nach Unfall vor Gericht

Aspen (rad-net) – Lance Armstrong muss erneut vor Gericht. Der Texaner, dem alle sieben Tour de France-Siege wegen Dopings aberkannt wurden, muss sich wegen eines Autounfalls im US-amerikanischen Ski-Ort Aspen verantworten.

Armstrong fuhr nach einer Party im Aspen Art Museum in zwei geparkte Wagen, allerdings nahm Armstrongs Lebenspartnerin Anna Hansen die Schuld auf sich. Wie sie der «Aspen Daily News» mitteilte, wollte sie es vermeiden, dass die Sache in den nationalen Nachrichten ein Thema wird.

Armstrong muss sich nun am 17. März vor Gericht verantworten.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.021 Sekunden  (radnet)