Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Jedermänner
Breitensport
Straßenrennsport
MTB
Querfeldein
Bahnradsport
Hallenradsport
BMX
Trial
Einradfahren
MTBO
BDR-Kader
SpO / WB´s / UCI
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4179 Gäste und 6 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Die Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2015 wird nun von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) ins Deutsche übersetzt. Foto: NADA
02.10.2014 13:41
WADA-Verbotsliste 2015 veröffentlicht

Bonn (rad-net) - Die neue Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2015 ist nun veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Darauf weist die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Bonn hin.

«Wichtige Änderungen betreffen Präzisierungen innerhalb der einzelnen Kategorien sowie Nennung von Beispielen. In Kategorie "S2. Peptdihormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika" sind ab sofort namentlich Beispiele für HIF-Stabilisatoren, Releasingfaktoren und Substanzen der neuen Untergruppe "S2.1.1.2 Nicht-erythropoetische EPO-Rezeptor-Agonisten" genannt», fasst die NADA zusammen.

«Neu als HIF-Stabilisator verboten ist Cobalt. Vitamin B12 (Cyanocobalamin), das Cobalt enthält ist jedoch nicht verboten, wie in der Zusammenfassung der Änderungen (Summary of Modifications) erläutert wird», erklärt die NADA weiter. Intravenöse Infusionen von mehr als 50 ml innerhalb von sechs Stunden seien ab Januar 2015 neben der Verabreichung im Rahmen von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen auch bei chirurgischen Eingriffen erlaubt.

Die Verbotsliste 2015 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Website zur Verfügung gestellt.

Zur Verbotsliste (englisch) ….

WADA erkennt NADA-Code an - Vier Jahre Sperre bei absichtlichem Verstoß

Antidoping: Xenon und Argon ab 1. September auf Verbotsliste

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.016 Sekunden  (radnet)