Stuttgart (dpa) - Nach 19 Tagen im Betrugsprozess gegen Radprofi Stefan Schumacher ist am Dienstag das Urteil gefallen. Das Landgericht Stuttgart sprach den 32-Jährigen aus Nürtingen vom Vorwurf frei, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben.
Das Verfahren im Überblick:
1. Prozesstag (10. April 2013): Auftakt in dem zunächst auf acht Verhandlungstage angesetzten Prozess. Schon zuvor hatte Schumacher nach jahrelangem Leugnen Doping in Interviews gestanden. Vor Gericht vertritt er den Standpunkt: Gedopt - ja, betrogen - nein. Holczer habe gewusst, was im Team Gerolsteiner vor sich gegangen sei. Die Namen seiner Doping-Helfer nennt Schumacher nicht.
2. Prozesstag (18. April 2013): Erster Auftritt von Schumachers Ex-Teamchef Hans-Michael Holczer. «Das ist vollkommen gelogen», sagt er zu der Unterstellung Schumachers, er habe von Doping bei Gerolsteiner gewusst.
4. Prozesstag (30. April 2013): Die über drei Verhandlungstage gestreckte Befragung Holczers ist zu Ende. Der 59-Jährige bestreitet jegliche Mitwisserschaft. Vielmehr sei es ihm zu verdanken, dass Schumacher Doping gestanden habe. «Ohne meine Hartnäckigkeit wäre es zu diesem Prozess nicht gekommen und ohne den Prozess definitiv nicht zu einem Geständnis von Stefan Schumacher.»
7. Prozesstag (4. Juni 2013): Schumachers Ex-Manager Heinz Betz stützt die Version von Schumacher. «Das Beste ist, wenn er sich nicht erwischen lässt», soll Holczer laut Betz über Doping-Praktiken von Schumacher gesagt haben.
8. Prozesstag (24. Juni 2013): Schumachers ehemaliger Teamkollege David Kopp legt vor dem Landgericht ein Dopinggeständnis ab und berichtet vom Umgang mit verbotenen Substanzen bei Gerolsteiner. Die Mittel seien im Team nicht offensiv angeboten worden. «Aber man konnte sich bei den Ärzten über alles von Belang austauschen - verboten oder nicht verboten.»
10. Prozesstag (4. Juli 2013): Ex-Teamarzt Achim Spechter macht als erster Mediziner seine Zeugenaussage - und überrascht. Er habe den Radprofis bei Gerolsteiner nie Dopingmittel verabreicht, sondern Placebos. «Ich kann für mich reinen Gewissens sagen, dass ich das Risiko nie eingegangen bin», meinte er mit Blick auf Doping-Hilfe.
12. Prozesstag (6. August 2013): Arzt Ernst Jakob bestreitet, den Radprofis von Gerolsteiner beim Dopen geholfen zu haben. «Weder mit Schumacher noch mit Kopp habe ich Gespräche darüber geführt, wie man dopt», sagte er zu entsprechenden Anschuldigungen. Doping sei im Team von Holczer ohnehin tabu gewesen. «Die Direktive war: In diesem Stall findet kein Doping statt.»
13. Prozesstag (7. August 2013): Mediziner-Kollege Mark Schmidt widerspricht Jakob vor Gericht. Das Notfallmedikament Nitrolingual - ein nicht auf der Dopingliste stehendes Herzmedikament - sei Bestandteil der Ausstattung gewesen. Jakob hatte ausgesagt, das Nitro nicht in den Koffern des Teams gewesen sei. Die grundsätzliche Anti-Doping-Haltung stützte Schmidt aber.
15. Prozesstag (21. August 2013): Ein Medizinkoffer steht nun im Mittelpunkt des Interesses. Den sollte der Logistikleiter von Gerolsteiner nach Angaben seines Sohnes Markus Rösch während der Tour nach Frankreich bringen. Der Verdacht: eine Doping-Lieferung. Das wird an einem anderen Tag sowohl von Hans-Michael Holczer als auch von seiner Frau bestritten. Solche Transporte seien üblich gewesen.
16. Prozesstag (11. September 2013): Der emotionalste Tag vor Gericht. Schumacher kommen die Tränen, als er auf den vierten Auftritt von Zeuge Holczer reagieren darf. «Es wurden unheimlich viele Lügen erzählt da drin. Er leugnet einfach alles», sagte Schumacher. Holczer hatte ihn zuvor aufgefordert, die Ärzte zu nennen, die ihm beim Dopen geholfen haben. Schumacher weigert sich.
18. Prozesstag (22. Oktober 2013):Die Plädoyers. Staatsanwalt Peter Holzwarth fordert eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen. Das entspricht 16 800 Euro. Schumachers Verteidiger dagegen wollen von Richter Martin Friedrich einen Freispruch. Neben aller Ungereimtheiten in den Aussagen von Holczer habe es gar keinen wirtschaftlichen Schaden gegeben.
19. Prozesstag (29. Oktober 2013):Das Urteil. Schumacher wird vom Betrugsvorwurf freigesprochen. Damit folgen die Richter dem Antrag der Verteidigung.