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01.03.2002 14:13
Kommunikationsgeräte bei Junioren-Straßenrennen

Kommunikationsgeräte bei Straßenrennen Junioren m+w nicht erlaubt Gemäß Art.2.2.024bis des UCI Reglements ist der Gebrauch von Kommunikationsmitteln (Funk oder ähnliches) zwischen den Fahrern und Mannschaftsleitern in Rennen der weiblichen und männlichen Junioren nicht erlaubt. Diese Regel gilt für alle Rennen des Internationalen und Nationalen Kalenders. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von 30 bis 100 CHF für den Fahrer und 50 bis 200 CHF für den Mannschaftsleiter geahndet.
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