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Tom Boonen muss kein Verfahren fürchten.
03.02.2009 15:14
Kokain-Konsum: Kein Verfahren gegen Boonen

Doha (dpa) - Ex-Weltmeister Tom Boonen wird sich wegen Kokain-Konsums nicht vor Gericht verantworten müssen. Die Kammer im belgischen Turnhout folgte dem Antrag seines Verteidigers auf Einstellung des Verfahrens.

Der belgische Radprofi, der in seiner Heimat wie ein Popstar verehrt wird, sei durch den positiven Dopingbefund auf Kokain bei einer Kontrolle außerhalb des Wettkampfes am 26. Mai 2008 «genug gestraft», argumentierten die Richter.

Boonen habe einen Image-Verlust erlitten und eine teaminterne Strafe zahlen müssen. Der 28-Jährige, der nach dem Gewinn der 3. Etappe in Doha die Gesamtführung bei der Katar-Rundfahrt übernahm, muss zudem die Gerichtskosten tragen. Bei einer Verurteilung hätten Boonen eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren sowie eine Geldstrafe im fünfstelligen Euro-Bereich drohen können.

Der Profi des belgischen Quick-Step-Teams, bei dem 2009 auch der nach einer A-Probe positiv getestete Stefan Schumacher fahren wollte, war den Kontrolleuren bei einem Trainingstest ins Netz gegangen. Anhand einer Haarprobe war zudem nachgewiesen worden war, dass er regelmäßig Kokain zu sich genommen hatte. Bis auf zwei Ausnahmen entging er dennoch sportlichen Sanktionen: Er durfte weder bei der Tour de Suisse noch bei der Tour de France 2008 antreten. In diesem Jahr dürfte er dort aber wieder willkommen sein.


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