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Rudolf Scharping vertraut auf eine Klärung aller Doping-Vorwürfe. Foto: dpa
22.05.2007 14:19
Rudolf Scharping zu den Enthüllungen von Bert Dietz

Frankfurt (rad-net) - Zu den Enthüllungen des ehemaligen Telekom-Profis Bert Dietz in der ARD-Talkshow „Beckmann“ gibt Präsident Rudolf Scharping Präsient des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) folgende Stellungnahme ab. Er betont noch einmal die klare Haltung des Bundes Deutscher Radfahrer in der Dopingfrage:

1. Die Anschuldigungen müssen rückhaltlos und ohne Ansehen der Person aufgeklärt werden, auch wenn die behaupteten Vorgänge schon viele Jahre zurückliegen.

2. Der Bund Deutscher Radfahrer ist sicher, dass der Sponsor des Rennstalls, die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungskommission der Uniklinik Freiburg diese Aufklärung konsequent, rückhaltlos und zügig vorantreiben.

3. Der Bund Deutscher Radfahrer wird niemanden für einen Einsatz mit der Nationalmannschaft und für internationale Wettkämpfe nominieren, der sich einem schwerwiegenden Verdacht ausgesetzt sieht. Dies gilt für Sportler gleichermaßen wie für Sportliche Leiter, Trainer, Ärzte und Funktionsträger jeder Art.

Dies ist Teil der Anti-Doping-Strategie des BDR zu der ergänzend mitzuteilen ist, dass sich das Präventionsprogramm des Verbandes bereits seit Februar 2007 in der Umsetzung befindet. In der Ausbildung aller Trainer und Übungsleiter ist es verpflichtend.

4. Die Anti-Doping-Kontrollen innerhalb des BDR werden hinsichtlich ihrer Quantität aber auch vor allem in ihrer Qualität weiter ausgebaut. Nach wenigen Wochen sind praktisch 100 Prozent der Profis und der Kaderathleten des BDR in einem Programm erfasst, mit dem unter anderem Blutprofile ermöglicht werden. Die nationale Antidoping-Agentur (NADA) hat diese Initiative des BDR aufgegriffen und entsprechendes mit allen Ausdauersportarten vor.

5. Die Sanktionen im BDR waren seit September 2006 vorläufig in Kraft gesetzt, haben im März 2007 Aufnahme in die Satzung des BDR gefunden. In diesem Zusammenhang hat Rudolf Scharping erklärt, dass eine Amnestie im sportrechtlichen Sinne sehr sorgfältig abgewogen werden muss. Eine Amnestie von gesetzlich vorgesehenen Sanktionen kann nur vom Gesetzgeber selbst beschlossen werden.

6. Die Vorwürfe an BDR-Hauptsponsor Stada, der demnächst das Arzneimittel Erythropoetin auf den Markt bringt, sind haltlos. Man kann den Hersteller eines Medikamentes nicht verantwortlich machen für einen möglichen Missbrauch des Medikaments. Die Sponsorenbeiträge von Stada werden zu 50 Prozent für den Breitensport, zu 30 Prozent für die Nachwuchsförderung, zu zehn Prozent für die Anti-Dopingbekämpfung und zu zehn Prozent für den Spitzensport eingesetzt.

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