Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
deutsche Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3697 Gäste und 2 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Michel Heßmann ist nach einem unbeabsichtigten Doping-Verstoß bis 14. März gesperrt. Foto: Jasper Jacobs/Belga/dpa
21.08.2024 15:58
Entscheidung im Dopingfall: Heßmann bis 14. März gesperrt

Bonn (dpa) - Im Dopingfall des Radprofis Michel Heßmann ist nach dem Einspruch der Welt-Anti-Doping-Agentur eine endgültige Entscheidung getroffen worden. Die Wada, die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) und der Sportler haben sich auf eine 21-monatige Sperre geeinigt. Damit ist Heßmann ab dem 14. März 2025 wieder startberechtigt, zwei Monate vorher darf er bei einem Team wieder Trainingsfahrten absolvieren.

Heßmann, der beim Visma-Rennstall um den zweimaligen Tour-de-France-Sieger Jonas Vingegaard unter Vertrag stand, war bei einer Trainingskontrolle am 14. Juni 2023 in Deutschland positiv auf ein Diuretikum getestet worden. Die Mittel regen die Harnproduktion an und sorgen so für die Entwässerung des Körpers. Von seinem Team war er nach Bekanntwerden des Falls suspendiert worden. Die B-Probe bestätigte den positiven Test.

Die Nada hatte zunächst eine viermonatige Sperre gegen den Sportler verhängt. Gegen dieses Urteil legte die Wada allerdings Einspruch ein. Die Heßmann-Seite einigte sich schließlich mit den Anti-Doping-Instanzen auf ein neues Strafmaß, da ein Verfahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) keine schnellere Entscheidung herbeigeführt hätte. «Die jetzt erfolgte Streitbeilegung, die aufgrund der Rückdatierung der Sperre auf den Tag der Probenahme faktisch eine Sperre von unter 7 Monaten darstellt, erfolgte für Michel Heßmann allein deshalb, damit er seine Karriere fortsetzen kann. Dies wäre bei einem noch andauernden CAS-Verfahren selbst bei einem vollständigen Obsiegen nicht möglich gewesen», erklärte Heßmanns Anwalt Rainer Cherkeh.

Cherkeh hatte zuvor schon betont, dass in dem Dopingfall keine missbräuchliche Verwendung vorliege, sondern alles für eine Kontamination spreche. Heßmann habe ein frei verkäufliches, gängiges Schmerzmittel eingenommen. Auch die Nada führte laut Cherkeh in ihrem Bescheid vom 17. Juni «unter Bezugnahme auf die eingeholten Gutachten und Analysen aus, dass die wahrscheinlichste Ursache für die positive Urinprobe die Einnahme eines verunreinigten Medikaments ist».

Heßmann hatte 2023 beim Giro d'Italia sein Debüt bei einer Grand Tour gegeben, nachdem er 2020 Europameister mit der Mixed-Staffel geworden war.


Holt euch die News aus der Welt des Radsports mit der App von rad-net direkt aufs Handy!

Die App von rad-net bei Google Play Die App von rad-net im Apple Store

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.032 Sekunden  (radnet)