Aigle (rad-net) - Im Rahmen der Ankündigung vom 4. November 2019, hat die UCI den Regularien bezüglich der Berechtigung von Transgender-Athleten, an Events des Internationalen Kalenders der UCI teilzunehmen, zugestimmt. Dies teilte der Weltradsportverband per Pressemitteilung mit.
Die neuen Regularien, die ab dem 1. März 2020 in Kraft treten sollen, wurden erstellt, um Transgender-Athleten zu ermutigen, an den Wettbewerben ihres neuen Geschlechts teilzunehmen. Zusätzlich sollen sie dafür sorgen, dass ein fairer Wettbewerb zwischen Cis- und Transgender-Athleten gewahrt bleibt.
Bisher galten die Regularien zur Teilnahmeberechtigung von Transgender-Fahrern in der Kategorie des angepassten Geschlechts, die bei einer Konferenz des IOC 2015 beschlossen wurden. Doch mit wachsendem wissenschaftlichem Erkenntnisstand, wurden die Auswahlkriterien am 19. Oktober 2019 bei einer Konferenz in Lausanne überarbeitet, an der auch die UCI teilgenommen hat. Dabei ging es vor allem um die Regelung für Athletinnen, die vom männlichen zum weiblichen Geschlecht gewechselt haben, woraufhin eine Testosteron-Obergrenze festgelegt werden musste, um einen fairen Wettkampf garantieren zu können.
Das Prozedere zur Bestimmung der Teilnahmeberechtigung an Wettkämpfen für diese Transgender-Sportlerinnen wird künftig in fünf Schritten erfolgen. Nachdem die Athletinnen mindestens sechs Wochen vor dem ersten Wettbewerb einen Antrag beim medizinischen Manager, der von der UCI festgelegt wird, gestellt haben, wird die jeweilige Akte an eine dreiköpfige, internationale und von der UCI unabhängige Kommission weitergegeben. Diese wird über die Teilnahmeberechtigung der jeweiligen Fahrerin beraten und das Ergebnis anschließend dem medizinischen Fachreferenten der UCI weitergeben. Zusätzlich muss die Athletin beweisen, dass der eigene Testosteronspiegel schon ein Jahr vor der Entscheidung über die Wettkampfberechtigung unterhalb der Obergrenze lag und detaillierten Untersuchungen des Hormonspiegels zustimmen. Sobald die Teilnahmeberechtigung vergeben ist, sind die Athletinnen und der medizinische Manager der UCI für die Einhaltung der Obergrenzen verantwortlich, solange sie bei Frauenrennen starten. Sollte die Grenze überschritten werden, steht es dem medizinischen Fachreferenten zu, die Sportlerinnen vom Wettkampf zu suspendieren.
«Das ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion von Transgender-Athleten in den Elite Sport», freute sich UCI Präsident, David Lappartient, über den Konsens.
Sollten zusätzlich die Regularien gebrochen werden, wird ein Strafsystem in Kraft treten, das eine Bandbreite von Verwarnungen bis zu Geldstrafen abdeckt.
Die neuen Vereinbarungen sollen nun auch in die eigenen Regelwerke der nationalen Verbände aufgenommen werden.