Frankfurt (rad-net) Der internationale Sportgerichtshof CAS hat die im Mai durch den Bund
Deutscher Radfahrer (BDR) verhängte zweijährige Sperre gegen Stefan Steinweg
(RC 1899 Friesenheim) aufgehoben. Das CAS berief sich in seinem
letztinstanzlichen Urteil darauf, dass der Olympiasieger von Barcelona keine
gültige Lizenz besaß, als der australische Zoll am 12. Februar diesen Jahres
bei der Einreise im Gepäck des 34-Jährigen Testosteron-Steroide sowie
Ampullen mit Wachstums-Hormonen fand.
„Wir sind sehr erstaunt über das Urteil“, erklärt BDR-Generalsekretär
Karsten Schütze, „zumal Stefan Steinweg wenige Tage vor seiner Abreise nach
Australien die Lizenz über seinen Landesverband beim BDR beantragt hat und
ihm diese Lizenz auch erteilt wurde.“
Das Bundessportgericht des BDR hatte Steinweg Ende Mai auf Aufforderung des
Weltverbandes UCI und gemäß dessen Anti-Doping-Reglement zu zwei Jahren
Startsperre und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Schweizer Franken
verurteilt. Gegen diese Entscheidung war der Friesenheimer in die Berufung
beim CAS gegangen. Sobald die ausführliche Begründung des CAS vorliegt, wird
der BDR prüfen, ob und welche weiteren Schritte eingeleitet werden können.