Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
deutsche Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 769 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Hat Stefan Schumacher seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holcer betrogen? Foto: Daniel Bockwoldt
28.10.2013 14:02
Hat Schumacher betrogen oder Holczer gelogen?

Stuttgart (dpa) - Am Dienstag fällt das Urteil im Betrugsprozess gegen Radprofi Stefan Schumacher. Wie das Landgericht Stuttgart am 19. Prozesstag entscheidet, ist offen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den bisherigen Prozess noch einmal zusammengefasst.

Warum ist Stefan Schumacher angeklagt?

Ausgehend von einer Anzeige der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) wirft Staatsanwalt Peter Holzwarth dem 32 Jahre alten Radprofi vor, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer um drei Monatsgehälter betrogen zu haben. Schumacher hatte Doping bei der Tour de France 2008 trotz Nachfrage geleugnet, war aber später positiv auf das Blutdopingmittel CERA getestet und gesperrt worden. In den Augen der Staatsanwaltschaft hat er sich deswegen rund 100.000 Euro erschlichen. Von den ursprünglich 151.463,50 Euro ist Holzwarth in seinem Plädoyer abgerückt, weil Schumacher auch für seine Werbewirkung bezahlt worden sei.

Muss Schumacher bei einer Verurteilung ins Gefängnis?

Nein. Seine Anwälte fordern einen Freispruch, Staatsanwalt Holzwarth will eine Geldstrafe. In seinem Plädoyer verlangte er 210 Tagessätze zu je 80 Euro, also insgesamt 16.800 Euro. Bei einer Verurteilung müsste Schumacher die Kosten des Verfahrens tragen: Anwaltshonorare, Auslagen der Zeugen, Gerichtskosten. Die Schätzungen, wie groß dieser Betrag insgesamt ist, gehen von unter 10.000 bis zu 100.000 Euro.

Schumacher sagt, er hat Holczer nicht betrogen. Wie argumentiert er?

Holczer soll laut Schumacher gewusst haben, dass in seinem Team gedopt wurde. Deswegen könne der 59-Jährige auch durch das Leugnen in dem konkreten Gespräch vom 17. Juli 2008 nicht betrogen worden sein. Im Verlauf des Prozesses versuchten die Schumacher-Anwälte zudem zu belegen, dass Doping von den Teamärzten unterstützt wurde und Holczer auch deshalb Bescheid gewusst haben muss. Der bestreitet das.

Wie glaubhaft ist es, dass Holczer in seinem Team nichts von Doping mitbekommen haben kann?

Diese Frage wird wohl selbst mit dem Urteil nicht endgültig beantwortet sein. Im Kern steht Aussage gegen Aussage. Vermutungen von Wissen zu unterscheiden, selbstgezogene Schlüsse der Fahrer, Ärzte und Betreuer von den Fakten zu trennen, ist keine leichte Aufgabe für die 16. Große Strafkammer. Kein Zeuge - außer Schumacher - hat vor Gericht klar gesagt: Ja, Holczer wusste, dass gedopt wurde. Auf der anderen Seite legen viele Aussagen den Schluss nahe, dass Doping eben doch ein Thema bei Gerolsteiner war. Zudem ist es schwer vorstellbar, dass Schumacher, Davide Rebellin, Bernhard Kohl oder David Kopp gedopt haben, ohne dass Holczer davon mitbekommen hat.

Welche Rolle spielen die Teamärzte in dem Verfahren?

Die als Zeugen vernommenen Ernst Jakob, Achim Spechter und Mark Schmidt streiten Doping-Hilfe unisono ab. Spechter behauptet, er habe den Fahrern einfach ein Placebo gegeben. Kopp und Schumacher berichten, man habe sich mit dem Ärzten über alles Dopingrelevante unterhalten können. Aus ihrer Sicht, um das Wissen auch anzuwenden. Aus Sicht der Ärzte aber waren das vorbeugende Gespräche nach dem Motto «Das tut man aber nicht».

Welche Auswirkungen hat ein Urteil auf andere gedopte Sportler?

Unmittelbar keine. Allerdings werden die Interessensgruppen für und gegen ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland versuchen, das Urteil in ihrem Sinne zu nutzen. Wird er schuldig gesprochen, könnte das Argument lauten, man braucht keins, denn dopende Sportler könnten auch mit den bestehenden Gesetzen bestraft werden.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)