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Stefan Schumacher muss sich vor Gericht verantworten. Foto: Bernd Weißbrod
07.08.2013 17:00
Schumacher fühlt sich durch Ärzte-Aussagen bestätigt

Stuttgart (dpa) - Notlüge, Falschaussage oder doch die Wahrheit? Die Deutungshoheit über Zeugenaussagen im Betrugsprozess gegen Stefan Schumacher beanspruchen die Verteidiger des Radprofis für sich.

Natürlich habe der ehemalige Gerolsteiner-Arzt Mark Schmidt vor dem Landgericht Stuttgart ausgesagt, dass es ein striktes Verbot von Doping gegeben habe. Natürlich habe er auch angegeben, dem geständigen Doping-Sünder und den anderen Fahrern nicht beim Regelbruch geholfen zu haben. Aber: «Die Ärzte haben alle Angst um ihren Job. Ich habe ja auch gesagt, ich dope nicht», sagte Schumacher und folgerte: «Natürlich haben sie falsch ausgesagt».

Zwischen den Zeilen, so die Lesart von Schumacher und seinem Verteidiger Michael Lehner, hätten die drei bislang als Zeugen vernommenen Mediziner Schmidt, Ernst Jakob und Achim Spechter ihre Position gestützt: Doping fand bei Gerolsteiner nicht im Verborgenen statt, ein Betrug von Teamchef Hans-Michael Holczer damit, wie es die Anklage Schumacher vorwirft, kann es also nicht gegeben haben. Das ist die Verteidigungslinie. Was davon abweicht, versehen Schumacher und seine Anwälte am Ende eines Prozesstages gerne mit ihrer Interpretation.

Etwa die Aussage Schmidts zum Standpunkt Holczers. «Die Meinung von Holczer zu Doping war: Haltet euch an den WADA-Code, haltet euch an die Bestimmung», sagte der Erfurter. Doping sei im Rennstall verboten gewesen, Unterstützung durch die Ärzte habe es für die Fahrer nicht gegeben. Schumachers Kommentar: «Er schützt in erster Linie sich selbst. Das ist ja auch legitim.»

Auf der Verteidigungslinie lagen die Zeugenaussagen von Jakob und Schmidt in Saal 1 dagegen mit der Bestätigung, dass Dopingmittel im Team ein Gesprächsthema waren. Schmidt sprach explizit von Synacthen als Bestandteil von Unterhaltungen und fügte hinzu: «Es wurde über so gut wie jedes gesprochen.» Jakob hatte bei seiner Vernehmung am Dienstag angegeben, es habe Profis gegeben, die «Doping-Fragen gestellt haben. Ist das Mittel leistungsfördernd, ist es nachweisbar». Er habe darauf «durchaus Antworten gegeben, aber klar darauf hingewiesen, dass es im Team Gerolsteiner dieses Vorgehen nicht geben kann». Der Zusatz widerspricht der Schumacher-Position.

Für Lehner ist die Sache trotzdem klar. «Wenn heute ein Arzt sagt, er habe beraten, dann ist das die Bestätigung der Aussagen von Kopp und Schumacher», sagte der Rechtsanwalt. Sowohl Schumacher als auch sein ehemaliger Teamkollege David Kopp hatten angegeben, beim Dopen von Teamärzten unterstützt worden zu sein. Die Schlussfolgerung, die die Verteidigung daraus zieht: Wenn die Ärzte mitgemacht haben, muss es auch Holczer gewusst und geduldet haben.

Ein Betrug, wie er Schumacher vorgeworfen wird, liege demnach nicht vor. Bei der Tour de France 2008 hatte der in einem Gespräch Doping abgestritten, war von Holczer weiter bezahlt, aber danach eben positiv getestet und gesperrt worden. Holczer bestreitet, von Doping in seiner Mannschaft und speziell bei Schumacher gewusst zu haben.

Dass leistungssteigernde Substanzen komplett verpönt waren, stellt aber zumindest ein Widerspruch von Schmidt und Jakob infrage. Ob das Notfallmedikament Nitrolingual im Medizinkoffer des Teams gewesen sei, wollte das Gericht wissen. Schmidt sagte: Ja. Und er wisse auch, dass Schumacher das nicht auf der Dopingliste stehende Mittel benutzt habe. Jakob dagegen hatte Tags zuvor ausgesagt: «Es war auch nicht in den Koffern. Wenn das irgendeiner reingetan hat, dann hat der das reingetan. Aber das gehörte teamseitig nicht in diese Box.»


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