Frankfurt (rad-net) - Die Mountainbike-Fahrer Manuel und Lado
Fumic aus dem schwäbischen Kirchheim/Teck dürfen weiter auf eine
Teilnahme an den Olympischen Spielen in Peking hoffen. Vor dem
Landgericht Frankfurt/Main wurde am Mittwoch der Streit zwischen dem
Brüderpaar und dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) um die dreimonatige
Sperre wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht der nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) vorerst beigelegt.
Der BDR sagte den Sportlern zu, bis zur abschließenden
Entscheidung des Verbandsgerichts an Rennen teilnehmen zu dürfen.
«Das war aber auch schon vorher der Fall», sagte BDR-Präsident Rudolf
Scharping heute in Frankfurt.
Die Fumic-Brüder waren am 11. April vom BDR-Sportgericht verwarnt
und mit der Sperre belegt worden. Dagegen hatten sie Revision
eingelegt. Das Verbandsgericht muss in zweiter Instanz entscheiden,
ob eine Sperre rechtens ist. Einen Termin für die Verhandlung gibt es
nach Aussage von Scharping noch nicht. «Ich denke aber, das wird
zeitnah geschehen.»
Scharping wies allerdings noch einmal auf die bindenden
Melderegeln der NADA hin. «Ich kann den Fumic-Brüdern nur raten, sich
wie jeder Radsportler an diese Regeln zu halten, wenn sie ihre
Olympia-Teilnahme unabhängig von der sportlichen Qualifikation nicht
gefährden wollen.» Sollten die beiden Mountainbiker auch das Urteil
des Revisionsverfahrens anfechten, käme als letzte Instanz der
Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne in Betracht. Bevor
dieser Rechtsweg nicht vollständig beschritten ist, dürfen die beiden
Brüder wieder an Wettkämpfen teilnehmen, um ihren Leistungsnachweis
für die Olympischen Spiele sicherzustellen.
«Ich würde bei diesem schönen Wetter auch lieber trainieren, als
hier im Gerichtssaal zu sitzen», sagte Lado Fumic am Rande der
Frankfurter Verhandlung vor der 3. Zivilkammer. Die Frage, ob er sich
künftig strikter an die Meldevorgaben der NADA halten werde, ließ-
Fumic offen. Er hatte seine Bedenken dagegen vor allem mit der
Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte durch die NADA
begründet. Diese Grundsatzfrage wurde in Frankfurt nicht erörtert.