Brüssel/Lüttich (dpa) - Die Klage des Rad-Profis Andrej Kaschetschkin gegen die Verletzung der Menschenrechte durch Doping-Tests ist von einem Gericht in Lüttich abgewiesen worden.
Das Gericht erklärte sich nicht für zuständig und verwies den ertappten Doping-Sünder an die Schweizer Justiz, wo der Radsport-Weltverband UCI seinen Sitz hat. Bei einer Kontrolle am 1. August war Kaschetschkin des Fremdblutdopings überführt worden. Durch den unangekündigten Test im Familienurlaub in der Türkei sah er sich in seinen Menschenrechten verletzt. Mit dem Gang vor das Gericht will der 27-Jährige die Aufhebung des Disziplinarverfahrens durch den Weltverband UCI sowie die Aussetzung einer Sperre erreichen.
Kaschetschkins Anwälte hatten argumentiert, das UCI-Verfahren verstoße gegen die Menschenrechte. Sie kritisierten unter anderem, der Sportler habe sich nicht verteidigen dürfen. Das Gericht in Lüttich erklärte dazu nach Angaben der belgischen Nachrichtenagentur Belga, Kaschetschkin müsse sein Begehren vor einem Schweizer Gericht vorbringen. In seinem Antrag auf eine Lizenz habe sich Kaschetschkin im übrigen verpflichtet, die Regeln und Statuten der UCI anzuerkennen.
Das Verfahren hat für großes Interesse gesorgt. Sollte Kaschetschkin vor einem Gericht Recht bekommen, hätte dies weitreichende Folgen für den Anti-Doping-Kampf im gesamten Sport. Doping-Tests könnten möglicherweise nicht mehr in der Art und Weise stattfinden wie bisher.
«Es ist klar, dass wir im Kampf gegen Doping jede Menge von den Athleten verlangen. Die Informationen, jederzeit erreichbar zu sein für Kontrollen, Blutkontrollen, mögliche DNA-Tests, dazu die Frage der Beweisgewinnung und Beweisverwertung, aber jeder Profi wählt seinen Beruf frei aus und unterwirft sich damit auch bestimmten Regularien», hatte Thomas Bach, Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), schon vor Beginn der Verhandlung in Lüttich Anfang November gesagt.
Kaschetschkins belgischer Anwalt Luc Misson hält die angewandten Maßnahmen bei Doping-Ermittlungen indes für «unverhältnismäßig» und hatte angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.