Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3184 Gäste und 5 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Danilo Hondo bereitet sich 2005 auf ein Rennen vor.
29.03.2006 13:17
UCI gibt Hondo halbherzig Grünes Licht

Ascona (dpa) - Der Radsport-Weltverband hat Danilo Hondo Grünes Licht gegeben, aber den Schwarzen Peter weitergeschoben. Obwohl die UCI die Aufhebung des CAS-Urteils mit der Doping-Sperre bis 31. März 2007 bestätigt hat, ist der Radprofi vorerst weiter zum Stillstand verurteilt.

Nachdem das Oberste Schweizer Kantonsgericht von Waadt per Einstweiliger Verfügung Hondo die Fahrerlaubnis schon am 16. März erteilt hatte, verwies die UCI in der Reaktion auf den Urteilsspruch auf den «Code de Conduite». In diesem Ehrenkodex haben sich alle Profiteams verpflichtet, Doping-Sünder nach Ablauf der Sperre für zwei Jahre nicht mehr zu beschäftigen.

«Ich muss weiter auf ein Team und einen Vertrag warten. Die UCI hat ihr Image gewahrt, die möglichen Interessenten an meinen Diensten aber weiter in Unklarheit gelassen», sagte Hondo. Der 32-jährige Wahl-Schweizer aus Cottbus machte sich trotzdem auf seine übliche Trainingsrunde. Der Profi, der am 3. und 4. März 2005 bei der Murcia-Rundfahrt der Einnahme des Aufputschmittels Carphedon überführt wurde, war damit nicht viel weiter als vor der UCI- Erklärung. In einer mageren Presseerklärung der UCI hatte es geheißen, Hondo sei ab 1. April wieder startberechtigt. Im letzten Satz wurde «nichtsdestotrotz» auf die Gültigkeit des Ehrenkodex hingewiesen, den die Teams unterschrieben hätten.

«Eigentlich hat sich nichts geändert. Hondo und seine Vertreter müssen die Rechtssicherheit klären. Erst dann könnten interessierte Mannschaften tätig werden», sagte Teamsprecher Matthias Wieland von Hondos ehemaligem Arbeitgeber Gerolsteiner. Team-Manager Hans-Michael Holczer habe bei einer Nachfrage beim Weltverband lediglich den lapidaren Verweis auf den Ehrencodex erhalten. Arbeitsrechtlich sei diese Vereinbarung der Teams nach Auffassung von Hondo-Anwalt Michael Lehner aber nicht zu halten. Aber auch der Jurist aus Heidelberg weiß, dass Hondo jetzt alles andere als eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung braucht: «Wir wollen keinen weiteren Kriegsschauplatz. Wir sind in Gesprächen mit der UCI zur weiteren Klärung.»

Trotz seines Pyrrhussieges bleibt Hondo weiter Optimist: «In den nächsten Tagen wird sich das klären. Ich gehe davon aus, Anfang des Monats wieder zu fahren. Kernpunkt des 'Code de Conduite' ist das bewusste Doping. Durch das jetzt von der UCI anerkannte Kantonsgerichts-Urteil gibt es aber gar keinen Doping-Fall Hondo mehr, also kann diese Vereinbarung auch nicht gültig sein, abgesehen davon, dass ich nicht vorsätzlich gedopt habe», meinte der in Ascona lebende Sprinter aus der Lausitz. Hondo hatte sich kürzlich in Leistungstests in der Uniklinik Freiburg die «besten Fitnesswerte meiner Laufbahn zu dieser Jahreszeit» attestieren lassen.

Obwohl der Radprofi noch nicht wieder im Besitz einer neuen Lizenz seines Schweizer Landesverbandes ist - Hondo: «Sie ist unterwegs» - wurde er während seiner Sperre drei Mal unangemeldet von Doping-Kontrolleuren besucht, zuletzt in der vorigen Woche.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.031 Sekunden  (radnet)