Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4282 Gäste und 9 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


05.10.2017 16:02
WADA veröffentlicht Verbotsliste 2018

Bonn (rad-net) - Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2018 ist veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Verbotsliste 2018 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zur Verfügung gestellt. Die englische Version der Verbotsliste 2018 ist bereits als Download verfügbar.

Neu aufgenommen in Kategorie Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika (S2) sind die Wachstumsfaktoren Thymosin-beta 4 und das davon abgeleitete TB-500. Beide Substanzen sind nicht als Arzneimittel zugelassen, Thymosin-beta 4 befindet sich in klinischen Studien zur Behandlung bestimmter Augenkrankheiten.

Tulobuterol ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten in Kategorie Beta-2-Agonisten (S3) genannt.

Neu in die Kategorie Spezifische Stimulanzien (S6 b) hinzugefügt, ist die Substanz 1,3-Dimethylbutylamin. Es ähnelt in seiner Struktur und Wirkung dem bereits seit einigen Jahren in der Verbotsliste genannten Methylhexanamin (= 1,3-Dimethylamylamin) und kann, wie dieses, ebenso in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.

Glycerol, ehemals gemäß Kategorie Diuretika und Maskierungsmittel (S5) als Plasmaexpander verboten, ist in dieser Form ab 2018 erlaubt. Alkohol ist ab dem 1. Januar nicht mehr Bestandteil der Verbotsliste.

Weiter sind intravenöse Infusionen ab 2018 in einem Volumen von 100 Millilitern und einem zeitlichen Abstand von mindestens zwölf Stunden erlaubt, wenn die enthaltenen Substanzen erlaubt sind. Bis Ende 2017 beträgt das maximal zulässige Volumen 50 Milliliter und dieses darf frühestens nach sechs Stunden erneut verabreicht werden.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.010 Sekunden  (radnet)